Pallade Veneta - Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot

Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot


Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot
Ungeimpfter Zahnarzt aus Niedersachsen scheitert vor OVG mit Klage gegen Tätigkeitsverbot / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Das Tätigkeitsverbot für einen nicht gegen das Coronavirus geimpften Zahnarzt aus Niedersachsen ist rechtens. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg lehnte am Donnerstag die Beschwerde des Arztes gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ab. (Az. 14 ME 297/22)

Textgröße ändern:

Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen unter anderem Menschen, die in Arzt- und Zahnarztpraxen tätig sind, über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen. Da der Mediziner einen solchen Nachweis nicht vorlegte, untersagte ihm das Gesundheitsamt Anfang Juni bis zum Jahresende die Tätigkeit in seiner Zahnarztpraxis oder in einer anderen Einrichtung. Den dagegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Osnabrück im Juli zurück.

Die Beschwerde des Zahnarztes gegen diese Entscheidung lehnte das OVG nun ab. Das Tätigkeitsverbot sei durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt. Das Lüneburger Gericht verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April, wonach die einrichtungsbezogene Nachweispflicht einer Covid-19-Immunität sowie das daran geknüpfte Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot verfassungsgemäß sind.

An den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Schutzwirkung der Corona-Impfung habe sich seitdem nichts Grundsätzliches geändert. Auch sieht das OVG keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit des Tätigkeitsverbots, das dem Schutz von Gesundheit und Leben der Patientinnen und Patienten des Arztes diene. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigte ebenfalls ein Tätigkeitsverbot für eine zahnmedizinische Fachangestellte wegen einer fehlenden Corona-Impfung. Zu Recht habe der Landkreis Wesermarsch gegen die Mitarbeiterin einer Facharztpraxis für Kieferorthopädie ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen, weil sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt habe, entschied das Gericht am Donnerstag. (Az. 7 B 2812/22)

Das Gesundheitsamt habe dem Schutz der Patienten und der weiteren Mitarbeiter den Vorrang gegenüber den Belangen der Antragstellerin eingeräumt. Zudem habe ihr Arbeitgeber nicht geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Patienten schwerwiegend beeinträchtigt wäre, wenn die Praxisangestellte nicht mehr arbeiten dürfe. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim OVG in Lüneburg möglich.

U.Paccione--PV

Empfohlen

"Zusätzliche Belastung": Getränkehersteller gegen geplante Zuckersteuer

Mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in Deutschland haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief gegen eine von der Regierung geplante Zuckersteuer ausgesprochen. Sie warnen darin vor der "zusätzlichen Belastung" für Unternehmen und für Verbraucher und argumentieren, für die Wirksamkeit einer solchen Steuer "fehlen die Belege". Außerdem habe die Branche auf Eigeninitiative den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 um rund 15 Prozent gesenkt.

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Textgröße ändern: