Pallade Veneta - Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe

Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe


Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe
Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, seien weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien, begründete das Gericht am Freitag in Karlsruhe seinen Beschluss. Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist - das muss noch im Hauptverfahren geprüft werden. (Az. 1 BvR 2649/21)

Textgröße ändern:

Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Dagegen wandten sich die Beschwerdeführenden an das Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte nun fest, dass es derzeit keine großen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Impfpflicht für diese Berufe habe.

Die abschließende Prüfung steht aber noch aus. Das Gericht entschied zuerst darüber, ob die Regelung bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt werden solle. Dabei musste es die möglichen Folgen gegeneinander abwägen: Es werde niemand zur Impfung gezwungen, stellte es fest. Mögliche berufliche Nachteile für Ungeimpfte seien nicht unumkehrbar.

Angesichts der "sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung" und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich Karlsruhe gegen das Aussetzen der Regelung.

Politisch ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter umstritten: Bayern hatte am Montag erklärt, sie vorerst nicht umsetzen zu wollen. Dafür gab es scharfe Kritik von der Bundesregierung, die darauf pocht, dass ein Bundesgesetz umgesetzt werden müsse.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: