Pallade Veneta - Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt

Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt


Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt
Bericht: Neun von zehn Anträgen auf Anerkennung von Corona-Impfschaden abgelehnt / Foto: Patrick T. FALLON - AFP/Archiv

Die Bundesländer haben einem Medienbericht zufolge bislang neun von zehn Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens abgelehnt. Von bundesweit 4835 gestellten Anträgen wurden 963 abgelehnt und 134 anerkannt, wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) am Mittwoch in Leipzig mitteilte. Die Ergebnisse basieren auf einer Umfrage des MDR-Magazins "Umschau" bei den zuständigen Versorgungsämtern aller 16 Bundesländer. Die meisten Verfahren sind derzeit noch in Bearbeitung.

Textgröße ändern:

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden dem Bericht zufolge 14 Prozent aller Anträge gestellt. In Sachsen wurden nach Auskunft des zuständigen Kommunalen Sozialverbandes 310 Anträge gestellt. Davon wurden 120 abgelehnt und 13 anerkannt. Die meisten Verfahren laufen noch.

In Sachsen-Anhalt gibt es nach Angaben des zuständigen Landesverwaltungsamts 160 Anträge. Davon wurden 73 ablehnt und vier bewilligt. 91 sind noch in Bearbeitung. In Thüringen wurden nach Auskunft des Sozialministeriums 21 der 198 gestellten Anträge abgelehnt und elf anerkannt. 166 sind offen.

Zu den Ablehnungsgründen machten laut MDR nicht alle Ämter Angaben. Der Kommunale Sozialverband Sachsen erklärte beispielsweise, dass es vor allem an fehlender Kausalität gelegen habe. Eine Anerkennung des angezeigten Impfschadens ist zudem nicht automatisch mit einer finanziellen Entschädigung verbunden.

Je nach Schweregrad des Impfschadens steht Geschädigten eine Grundrente von 164 bis 854 Euro pro Monat zu. Für die bewilligten Fälle machten nur einige Versorgungsämter Angaben dazu, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt teilte dem Sender mit, dass bei den bislang vier bewilligten Anträgen keine monatliche Rentenleistung gewährt worden sei.

Bei einer Erkrankung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Coronaimpfung können Geschädigte Entschädigungsansprüche an die Impfstoffhersteller stellen sowie gegen staatliche Behörden geltend machen. Dazu muss ein Antrag an das zuständige Versorgungsamt gestellt werden.

Eine Entschädigung ist dann möglich, wenn die Behörde nach Prüfung der eingebrachten medizinischen Unterlagen der Ansicht ist, dass die Impfung ursächlich für die Erkrankung ist. Diese muss zudem mindestens sechs Monate andauern. Die Geimpften sind dabei in der Beweispflicht.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken

In Berlin ist ein Säugling an den Folgen einer Infektion mit Meningokokken gestorben. Das rund drei Monate alte Baby sei am 24. Januar mit Hautausschlag und Bewusstseinstrübung in die Rettungsstelle einer Klinik gebracht worden, erklärte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es entwickelte ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, also eine besonders schwere Form des septischen Schocks, und starb kurze Zeit später.

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös

Zwischen Union und SPD verschärft sich der Koalitionsstreit um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe) die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück, wonach der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger übernehmen solle: Solche Vorschläge seien nur ernstzunehmen, wenn Aussagen zur Finanzierung gemacht würden.

Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab

Die SPD-Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems stoßen beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wandte sich am Montag in Berlin gegen den Vorstoß der Sozialdemokraten, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben. "Das sollte man nicht machen, weil man kleinen und mittleren Sparern damit die Planungssicherheit nimmt". Die SPD-Spitze verteidigte ihre Pläne für Beiträge auf alle Einkommensarten.

Textgröße ändern: