Pallade Veneta - Präsident des Bundessozialgerichts regt Verschiebung der Teil-Impfpflicht an

Präsident des Bundessozialgerichts regt Verschiebung der Teil-Impfpflicht an


Präsident des Bundessozialgerichts regt Verschiebung der Teil-Impfpflicht an
Präsident des Bundessozialgerichts regt Verschiebung der Teil-Impfpflicht an

Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hat eine Verschiebung der Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich ins Spiel gebracht. Deutschlands oberster Sozialrichter sprach von einem derzeit "großen Wirrwarr" und sagte der "Wirtschaftswoche" laut Meldung vom Wochenende, offenbar seien viele wichtige Fragen noch nicht zu Ende gedacht.

Textgröße ändern:

So sei etwa unklar, ob Arbeitgeber Ungeimpften kündigen können, ob es für sie eine Lohnfortzahlung gibt oder ob alle, die selbst kündigen, für das Arbeitslosengeld gesperrt sind. "Das muss jetzt geklärt werden", forderte Schlegel. Sollte das bis Mitte März nicht geschehen, "könnten Bundestag und Bundesrat beschließen, das Inkrafttreten noch einmal aufzuschieben".

Vor diesem Hintergrund kritisierte er Bayerns Ausscheren aus der Teil-Impfpflicht. Auch einzelne Länder seien "an die Gesetze gebunden, die Gesetzesbindung ist wesentlicher Bestandteil unseres Rechtsstaats", sagte Schlegel der "Wirtschaftswoche". Ein solches Verhalten "fördert sicher nicht das Vertrauen in unsere Institutionen".

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag erklärt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte zunächst nicht umsetzen zu wollen. Der Kritik an dem Gesetz schlossen sich weitere CDU-Ministerpräsidenten an. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Corona-Impfung gegen das Coronavirus nachweisen.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg

Nach einem Feuer in einem Krankenhaus in Hamburg mit drei Toten ist der verantwortliche Brandstifter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der 73-Jährige krankheitsbedingt nicht schuldfähig war. Rechtlich ging es von Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord aus.

Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht keine Hindernisse mehr für das Krankenkassen-Sparpaket, das die Beiträge im kommenden Jahr stabilisieren soll. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern über die letzten Streitfragen seien "gute Lösungen" gefunden worden, sagte Warken am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Sie haben dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für die Sitzung am Mittwochabend einen entsprechenden Vorschlag zugeleitet und sei nun "sehr zuversichtlich, dass wir das Sparpaket schnüren können".

Textgröße ändern: