Pallade Veneta - Rheinland-Pfalz will einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umsetzen

Rheinland-Pfalz will einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umsetzen


Rheinland-Pfalz will einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umsetzen
Rheinland-Pfalz will einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umsetzen

Rheinland-Pfalz hat für die vom Bund beschlossene Impfpflicht im Pflege- und medizinischen Bereich einen konkreten Umsetzungsplan vorgelegt. "Wir werden die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Rheinland-Pfalz umsetzen, und zwar fristgerecht", sagte Sozialminister Alexander Schweizer (SPD) am Montag in Mainz. Ab dem 15. März drohen für ungeimpfte Mitarbeitende von Altenheimen, Krankenhäusern oder Arztpraxen ein Bußgeld von 500 Euro sowie Betretungs- und Beschäftigungsverbote.

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"Wir werden keine Akzeptanz für Maßnahmen im Herbst haben, wenn wir nicht vorher bei den Ungeimpften gesagt haben: 'Ihr müsst jetzt einen Beitrag leisten", sagte Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Die meisten Coronaregeln träfen Menschen, die bereits gegen das Coronavirus geimpft seien oder wie etwa Kinder keine große Gefahr für das Gesundheitssystem darstellten.

Zunächst schaltet die Landesregierung ein Onlineportal frei, über das Einrichtungen nicht gegen das Coronavirus immunisierte Mitarbeiter melden können. Diesen wird dann eine zweiwöchige Anhörungszeit gewährt, in der sie etwa medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, vorbringen können. Werden keine oder unzureichende Gründe nachgewiesen, müssen die Betroffenen 500 Euro Bußgeld zahlen.

Ihren Arbeitsplatz dürfen sie dann nicht mehr betreten, was "wahrscheinlich unmittelbar" zum Wegfall des Lohnanspruchs führt, wie Hoch sagte. Wer erst nach dem 15. März eine neue Stelle im Pflege- oder medizinischen Bereich antritt, muss in jedem Fall geimpft sein. Die Impfpflicht dürfe kein "zahnloser Tiger" sein, mahnte Hoch.

Die Pflicht gilt für alle, die regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum in den Einrichtungen arbeiten. Darunter fallen etwa auch Friseure, die Pflegebedürftigen die Haare schneiden oder renovierende Handwerker. Von der Impfpflicht ausgenommen sind jedoch etwa Paketboten, welche die Einrichtungen nur kurz betreten und wieder verlassen.

M.Jacobucci--PV

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