Pallade Veneta - Bundesärztekammer hält Ende der Corona-Isolationspflicht für vertretbar

Bundesärztekammer hält Ende der Corona-Isolationspflicht für vertretbar


Bundesärztekammer hält Ende der Corona-Isolationspflicht für vertretbar
Bundesärztekammer hält Ende der Corona-Isolationspflicht für vertretbar / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die Bundesärztekammer hält das Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte in mehreren Bundesländern nicht für problematisch. Angesichts zurückgehender Infektionszahlen und überwiegend milden Krankheitsverläufen sei der Schritt "medizinisch vertretbar", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, der "Rheinischen Post" vom Dienstag. "Das zeigen auch Erfahrungen anderer europäischer Länder, die diesen Schritt bereits gegangen sind." Der Deutsche Hausärzteverband verwies auf die persönliche Verantwortung der Betroffenen.

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Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein hatten am Freitag angekündigt, die Corona-Isolationspflicht für positiv getestete Menschen aufzuheben. Reinhardt verwies darauf, dass Isolationspflichten "weitreichende freiheitseinschränkende Maßnahmen" seien, "die zum jetzigen Zeitpunkt unverhältnismäßig sind". Wünschenswert wäre es aus seiner Sicht aber, "wenn sich die Länder auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen einigen".

Denn es sei voraussichtlich schwierig, "die Menschen in einem Bundesland anzuhalten, sich auch bei symptomfreien Verläufen an strikte Isolationsvorgaben zu halten, wenn im Nachbarbundesland in gleich gelagerten Fällen keine Beschränkungen gelten", sagte Reinhardt. "Wichtig ist, dass die Menschen lernen, eigenverantwortlich mit diesen Lockerungen umzugehen und Rücksicht nehmen."

"Ob es eine gesetzlich verankerte Isolationspflicht gibt oder nicht, ist eine politische Entscheidung", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Markus Beier, der "Rheinischen Post". "Aus medizinischer Sicht muss der Leitspruch lauten: Wer krank ist, bleibt konsequent zu Hause. Niemand, der hustet und schnieft, sollte sich ins Büro oder eine volle Bahn setzen."

Aus Sicht der Hausärzte zeige die Erfahrung, "dass es die Ausnahme ist, dass eine Patientin oder Patient zwar einen positiven Corona-Schnelltest hat, aber keinerlei Symptome aufweist", sagte Beier weiter. "Wenn also jeder mit Symptomen konsequent zu Hause bleibt, dann wird nur eine sehr kleine Zahl an Menschen von einer Änderung der Isolationspflicht auch praktisch betroffen sein."

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft mahnte ein einheitliches Vorgehen an. "Wenn die Pandemie für beendet erklärt ist, müssen konsequent auch Isolation, Maskenpflicht und andere Maßnahmen fallen", sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der "Rheinischen Post". Corona müsse dann so behandelt werden wie andere Krankheiten auch: "Wer krank ist, bleibt zuhause." Solange allerdings die Pandemie noch nicht als beendet betrachtet werde, "ist es nicht sinnvoll, einzelne Bereiche von Schutzmaßnahmen auszunehmen, andere aber nicht", fügte Gaß hinzu.

J.Lubrano--PV

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