Pallade Veneta - Karlsruhe: Vorlagefragen zu Thüringer Coronaverordnung von Herbst 2020 unzulässig

Karlsruhe: Vorlagefragen zu Thüringer Coronaverordnung von Herbst 2020 unzulässig


Karlsruhe: Vorlagefragen zu Thüringer Coronaverordnung von Herbst 2020 unzulässig
Karlsruhe: Vorlagefragen zu Thüringer Coronaverordnung von Herbst 2020 unzulässig / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Fragen des thüringischen Verfassungsgerichtshofs zu einer Coronaverordnung des Bundeslands für den November 2020 am Donnerstag für unzulässig erklärt. Das Thüringer Gericht wollte anders entscheiden als das Verfassungsgericht von Sachsen-Anhalt kurz zuvor. Darum fragte es das Bundesverfassungsgericht, welche Rechtsauffassung stimme. Dieses sieht aber keinen entscheidenden Unterschied bei der Auslegung des Grundgesetzes durch die beiden Landesgerichte. (Az. 1 BvN 1/21)

Textgröße ändern:

Das Verfahren in Thüringen wurde von der AfD-Landtagsfraktion angestrebt, welche die damalige Sonderverordnung für unvereinbar mit der Landesverfassung hält. Es geht vor allem um die Frage, ob die Landesregierung die Kontaktbeschränkungen per Verordnung ohne das Parlament beschließen durfte. Wenig später, Mitte November 2020, trat bereits eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft, die solche Fälle genauer regelte.

Der thüringische Verfassungsgerichtshof hielt den Erlass der Verordnung vorläufig für zulässig in einer Übergangszeit, die noch von Unsicherheit geprägt war. Im März 2021 entschied aber das Verfassungsgericht von Sachsen-Anhalt, dass die dortige Landesregierung verschiedene Coronamaßnahmen nicht habe erlassen dürfen. Das thüringische Gericht setzte sein Verfahren daraufhin aus und legte dem Bundesverfassungsgericht seine Fragen vor.

E.M.Filippelli--PV

Empfohlen

Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken

In Berlin ist ein Säugling an den Folgen einer Infektion mit Meningokokken gestorben. Das rund drei Monate alte Baby sei am 24. Januar mit Hautausschlag und Bewusstseinstrübung in die Rettungsstelle einer Klinik gebracht worden, erklärte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es entwickelte ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, also eine besonders schwere Form des septischen Schocks, und starb kurze Zeit später.

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös

Zwischen Union und SPD verschärft sich der Koalitionsstreit um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe) die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück, wonach der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger übernehmen solle: Solche Vorschläge seien nur ernstzunehmen, wenn Aussagen zur Finanzierung gemacht würden.

Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab

Die SPD-Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems stoßen beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wandte sich am Montag in Berlin gegen den Vorstoß der Sozialdemokraten, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben. "Das sollte man nicht machen, weil man kleinen und mittleren Sparern damit die Planungssicherheit nimmt". Die SPD-Spitze verteidigte ihre Pläne für Beiträge auf alle Einkommensarten.

Textgröße ändern: