Pallade Veneta - Bündnis fordert umfassendes Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel

Bündnis fordert umfassendes Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel


Bündnis fordert umfassendes Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel

Angesichts des von der Ampel-Koalition geplanten Verbots für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel dringen Verbraucherschützer und Gesundheitsorganisationen auf eine möglichst umfassende Regelung. Nötig sei dies "zum Schutz von Kindern und Jugendlichen", von denen bereits rund 15 Prozent übergewichtig seien. Die Werbewirtschaft und der Lebensmittelverband wiesen hingegen darauf hin, dass es dafür auch andere Faktoren gebe - beispielsweise zunehmender Bewegungsmangel infolge der Corona-Krise.

Textgröße ändern:

Für die weitreichenden Werbebeschränkungen sprachen sich am Dienstag der AOK-Bundesverband, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) aus. Konkret solle sogenannte Influencer-Werbung, die für die Vervielfältigung von Marketingbotschaften von Unternehmen auf die starke Reichweite prominenter Nutzerinnen und Nutzer von Online-Netzwerken setzt, für ungesunde Lebensmittel komplett untersagt werden. Für TV, Streaming und Radio spricht sich das Bündnis für ein Werbeverbot zwischen 06.00 Uhr und 23.00 Uhr aus.

Für Plakatwerbung solle eine 100-Meter-Bannmeile im Umkreis von Kitas, Schulen und Spielplätzen gelten. Gesunde Lebensmittel, die die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllen, sollen von den Verboten nicht betroffen sein.

"Um Kinder zu schützen, darf die Politik keine halben Sachen machen", forderte die Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv, Jutta Gurkmann. "Die Werbebeschränkungen müssen für alle Kanäle und Werbeformen wie Kino, Zeitschriften oder Social Media gelten. Ansonsten würde die Lebensmittelwirtschaft ihre Werbung für Lebensmittel mit viel Zucker, Salz und Fett auf die Schlupflöcher verlagern und wenig wäre gewonnen."

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: "An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben."

"Wir begrüßen es, dass an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel endlich unterbunden wird", erklärte Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses DANK, dem unter anderem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin (DGKJ), die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) angehören.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, ergänzte, dass Kinder "tagtäglich den Lockrufen für ungesunde Lebensmittel ausgesetzt" seien. Das begünstige ungesunde Ernährungsmuster im Kindesalter und könne sich "ein Leben lang negativ auf die Gesundheit auswirken". Im Sinne der Prävention sei es deshalb "zielführend, die Werbung einzuschränken".

Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) kritisierte hingegen, die Initiative wolle den Eindruck erwecken, dass die Übergewichtsentwicklung bei Kindern ganz auf dem Faktor Werbung beruhe. Dies entspreche aber nicht dem Stand der Wissenschaft. Dass die Übergewichtsentwicklung bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland in der Corona-Krise offenbar zugenommen habe, beruhe gerade nicht auf der "Marktkommunikation für Lebensmittel".

Auch in den Untersuchungen, auf die sich das Bündnis beziehe, würden Lockdown-Effekte wie Bewegungsmangel und Betreuungsdefizite für ausschlaggebend gehalten. Zudem falle der Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen weitaus differenzierter aus, als vom Bündnis angenommen, lautete die Kritik.

Der Lebensmittelverband Deutschland hob hervor, dass das Problem "komplex" sei. Es sei "unstrittig, dass die Corona-Pandemie bei den jüngsten Mitgliedern unserer Gesellschaft gesundheitliche Spuren hinterlassen hat, sowohl körperlich als auch seelisch", erklärte Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. Lösen lasse sich dies aber nicht mit einem Werbeverbot.

Nötig seien unter anderem "niedrigschwellige und partizipative Angebote der Gesundheitsförderung und eine zielgruppengerechte Aufklärung über die Zusammenhänge der Gewichtsentwicklung und die Grundlagen einer ausgewogenen Ernährung, zu der jedes Lebensmittel, aber natürlich in Maßen, zählen kann". Die Lebensmittelwirtschaft ihrerseits reduziere "in vielen Lebensmitteln Zucker, Fett und Salz, nämlich da, wo es technologisch und geschmacklich sinnvoll ist".

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: