Pallade Veneta - Lindner: Kindergrundsicherung muss sich "in Haushalt einarbeiten lassen"

Lindner: Kindergrundsicherung muss sich "in Haushalt einarbeiten lassen"


Lindner: Kindergrundsicherung muss sich "in Haushalt einarbeiten lassen"
Lindner: Kindergrundsicherung muss sich "in Haushalt einarbeiten lassen" / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mahnt seine Kolleginnen und Kollegen im Kabinett zur Haushaltsdisziplin. "Ich muss bei Gesetzgebungsvorhaben wie der Kindergrundsicherung oder der verbesserten Weiterbildungsmöglichkeit von Beschäftigten darauf achten, dass es sich in den Haushalt einarbeiten lässt", sagte er dem "Westfalen-Blatt" aus Bielefeld (Montagsausgabe). Es könne nicht ein Gesetzentwurf vorgelegt und über die Kosten geschwiegen werden. "Das muss zusammengeführt werden."

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Seine Ausführungen seien "kein Nein gegen Vorhaben, auf die sich die Koalition im Grundsatz verständigt hat", versicherte Lindner. Es gehe ihm vielmehr um "die Erinnerung daran, dass alles in einem finanziellen Rahmen stattfindet". Für den Bundeshalt gelte die Schuldenbremse. "Wir können also nicht Notlagenkredite aufnehmen, um neue, vielleicht sogar wünschenswerte Leistungen zu finanzieren."

Viele Vorhaben des Koalitionsvertrags seien "sinnvoll und sollen, wenn es nach mir geht, auch kommen", sagte Lindner weiter. "Aber sie müssen innerhalb des finanziell Möglichen abgebildet werden."

Das Familienministerium unter Lisa Paus (Grüne) hatte vor wenigen Tagen Eckpunkte für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung vorgelegt. Dabei sollen bisherige finanzielle Unterstützungsleistungen gebündelt werden, etwa Kindergeld, Sozialhilfezahlungen für Kinder und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Wie viel zusätzliche Mittel für das Projekt nötig sind, ist noch unklar.

Das gilt auch für die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Bildungszeit, die ebenfalls im Koalitionsvertrag steht. Heil will, dass Beschäftigte bis zu ein Jahr Bildungszeit nehmen können - oder bis zu zwei Jahre Bildungsteilzeit -, um sich beruflich weiterzuqualifizieren. In dieser Zeit sollen sie anstelle ihres Gehalts Geld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen.

A.Rispoli--PV

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