Pallade Veneta - Sozialverband VdK fordert Rechtsanspruch auf Tagespflege

Sozialverband VdK fordert Rechtsanspruch auf Tagespflege


Sozialverband VdK fordert Rechtsanspruch auf Tagespflege
Sozialverband VdK fordert Rechtsanspruch auf Tagespflege / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Der Sozialverband VdK fordert einen Rechtsanspruch auf Tagespflege, vergleichbar mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. "2,2 Millionen pflegende Angehörige arbeiten derzeit nicht oder sind in Teilzeit beschäftigt, aber noch nicht in Rente", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der "Bild am Sonntag". Dieses Potenzial liege brach.

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Hätten die Angehörigen einen Tagespflegeplatz, "wäre es für sie ein Leichtes, zwei Stunden am Tag zu arbeiten oder die Teilzeit um zwei Stunden aufzustocken." So könnten 580.000 Arbeitskräfte mobilisiert werden, sagte Bentele. Unterstützung für die Idee bekam sie von der pflegepolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Nicole Westig. "Pflegende Angehörige sollten ähnliche Rechte bekommen wie Eltern, um Pflege und Beruf vereinbaren zu können", sagte sie der Zeitung.

Westig forderte außerdem mehr Kurzzeitpflegeplätze, "um pflegenden Angehörigen eine verdiente und oft dringend benötigte Auszeit zu verschaffen." Sie warnte davor, unwirtschaftliche Krankenhäuser einfach zu schließen. "Die Verantwortlichen sollten alles dafür tun, die Betten in Kurzzeitpflegeplätze umzuwidmen."

Die SPD und der Sozialverband SoVD forderten zudem von den Ländern mehr Unterstützung für Pflegeheime. Es würde die Pflegebedürftigen entlasten, "wenn alle Länder ihrer Verantwortung für die Investitionskosten gerecht würden", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, der "BamS". Sie forderte außerdem, die Pflegeversicherung "mit höheren Steuermitteln und moderaten Beitragsanpassungen" so zu stabilisieren, dass "pflegebedingte Kosten bezahlbar bleiben."

SoVD-Referent Florian Schönberg sagte der Zeitung: "Die Länder sehen völlig ungerührt dabei zu, wie jeden Monat mehrere Hundert Euro an Investitionskosten auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden." Gesetzlich seien die Länder dazu verpflichtet, eine leistungsfähige pflegerische Versorgung vorzuhalten.

H.Lagomarsino--PV

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