Pallade Veneta - Ministerium: Trump genießt bei Klagen zu Kapitol-Sturm keine grundsätzliche Immunität

Ministerium: Trump genießt bei Klagen zu Kapitol-Sturm keine grundsätzliche Immunität


Ministerium: Trump genießt bei Klagen zu Kapitol-Sturm keine grundsätzliche Immunität
Ministerium: Trump genießt bei Klagen zu Kapitol-Sturm keine grundsätzliche Immunität / Foto: Olivier DOULIERY - AFP/Archiv

Der frühere US-Präsident Donald Trump ist bei Zivilklagen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 nicht grundsätzlich durch seine damalige Immunität als Staatschef geschützt. Zu diesem Schluss kommt das US-Justizministerium in einer am Donnerstag bei einem Bundesgericht in Washington eingereichten Stellungnahme. Zwar genieße ein Präsident absolute Immunität für Handlungen in Ausübung seines Amtes; er könne aber für Handlungen verklagt werden, die eindeutig außerhalb seiner Amtspflichten lägen.

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Hintergrund sind Zivilklagen von zwei Polizisten und elf Parlamentariern gegen Trump. Sie machen den damaligen Präsidenten für die Gewalt vom 6. Januar 2021 mitverantwortlich und verlangen Schadenersatz.

Radikale Trump-Anhänger hatten das Kapitol gestürmt, um eine Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl vom November 2020 zu verhindern. Der Angriff mit fünf Toten sorgte weltweit für Entsetzen und gilt als schwarzer Tag in der Geschichte der US-Demokratie.

Trump hatte seine Anhänger kurz vor der Attacke aufgerufen, zum Kapitol zu marschieren und "auf Teufel komm raus" zu kämpfen. Zuvor hatte der abgewählte Amtsinhaber über Wochen fälschlicherweise behauptet, er sei durch massiven Wahlbetrug um eine Wiederwahl gebracht worden.

Nach Angaben des Justizministeriums argumentiert Trump nun, er habe sich bei seinen Reden zu wichtigen öffentlichen Themen geäußert, was Teil seiner Aufgaben als Präsident gewesen sei. Das Justizministerium hält dem aber entgegen, "Anstiftung zu unmittelbar bevorstehender privater Gewalt" sei nicht Aufgabe eines Präsidenten. In einem solchen Fall könne Trump keine Immunität geltend machen.

Sollte sich das Bundesgericht der Auffassung des Justizministeriums anschließen, können die Zivilverfahren gegen Trump fortgesetzt werden. Neben den Zivilklagen gibt es auch Ermittlungen eines US-Sonderermittlers zu Trumps Rolle bei der Kapitol-Erstürmung. Justizminister Merrick Garland hatte Sonderermittler Jack Smith im vergangenen November eingesetzt.

H.Lagomarsino--PV

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