Pallade Veneta - Linken-Mitglieder scheitern weitgehend mit Auskunftsklage gegen Verfassungsschutz

Linken-Mitglieder scheitern weitgehend mit Auskunftsklage gegen Verfassungsschutz


Linken-Mitglieder scheitern weitgehend mit Auskunftsklage gegen Verfassungsschutz
Linken-Mitglieder scheitern weitgehend mit Auskunftsklage gegen Verfassungsschutz / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Zwei Mitglieder der Linkspartei sind vor Gericht weitgehend mit dem Versuch gescheitert, den Verfassungsschutz zu Auskünften über möglicherweise von ihnen gespeicherte Informationen zu zwingen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OLG) in Münster wies zwei entsprechende Berufungsklagen größtenteils ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zu den Gründen hieß es, dass die Erteilung weitergehender Auskünfte zu verwaltungsaufwändig sei.

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Geklagt hatten ein Bundestagsabgeordneter der Linken sowie ein früherer langjähriger Abgeordneter der Partei. Sie begehrten Auskünfte über persönliche Daten in Akten der Verfassungsschützer zur Linkspartei sowie ihren Vorgänger- und Unterorganisationen.

Laut Gerichtsangaben erteilte das Bundesamt für Verfassungsschutz den Klägern bereits Auskünfte über Informationen, die mit geheimdienstlichen Mitteln gesammelt worden waren. Weitergehende Auskunftsansprüche wies zuvor bereits das Verwaltungsgericht Köln ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dies nun.

Zur Begründung hieß es, der Verfassungsschutz habe weitere Auskünfte ablehnen dürfen. Die Behörde habe sich dabei "auf einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand berufen dürfen". Vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung könnten die Kläger indes "keine weitergehenden Ansprüche herleiten".

Nur in einem der Verfahren wurde ein Teilerfolg erzielt. Dabei ging es um das Recht, Auskünfte über persönliche Daten zu erhalten, die geheimdienstlich erhoben wurden und bislang von der Behörde noch nicht erteilt worden waren.

Die Urteile in beiden Verfahren fielen bereits am Mittwoch. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden.

U.Paccione--PV

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