Pallade Veneta - Grüne drohen mit Blockade von Aufweichung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag

Grüne drohen mit Blockade von Aufweichung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag


Grüne drohen mit Blockade von Aufweichung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag
Grüne drohen mit Blockade von Aufweichung des Klimaschutzgesetzes im Bundestag / Foto: PATRIK STOLLARZ - AFP/Archiv

Nach der Warnung des Expertenrats für Klimafragen vor einer Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampel-Koalition drohen die Grünen mit einer Blockade des Reformvorhabens im Bundestag. "Der Expertenrat verweist zurecht darauf, dass bei der im Koalitionsausschuss vereinbarten Änderung des Klimaschutzgesetzes strikte Vorgaben einzuhalten sind", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen, Stephan Gelbhaar, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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Deutschland dürfe nicht "sehenden Auges die gesetzlich verbindlichen Pariser Klimavorgaben verletzen oder sogar das Grundgesetz brechen", fügte der Grünen-Politiker unter Verweis auf das Pariser Klimaabkommen hinzu.

Die Koalitionsspitzen von SPD, Grünen und FDP hatten sich Ende März in einer Marathon-Sitzung auf eine Änderung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Demnach sollen die strikten jährlichen Sektorziele zum Treibhausgas-Ausstoß etwa für den Verkehr und den Gebäudesektor aufgeweicht werden. Künftig soll es möglich sein, Zielverfehlungen durch Übererfüllung in einem Sektor in einem anderen auszugleichen.

"Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht, dass zu vage Sektorziele oder unklare CO2-Reduktionsvorgaben verfassungswidrig sind", betonte Gelbhaar nun. Einer Reform des Klimaschutzgesetzes, "die gleich wieder in Karlsruhe kassiert wird", werde seine Partei nicht zustimmen.

Der Vorsitzende des Klima-Expertenrats, Hans-Martin Henning, hatte am Montag ausdrücklich dafür plädiert, wie bisher "jahresscharfe Ziele für jeden Sektor" für die erlaubte Menge an Emissionen festzulegen. Die Vize-Vorsitzende Brigitte Knopf betonte, ohne konkrete Ziele habe die Politik ein "Glaubwürdigkeitsproblem". Eine Änderung verstieße aus Expertensicht wohl auch gegen das wegweisende Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

J.Lubrano--PV

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