Pallade Veneta - 32-Jähriger in Hamburg wegen Billigung von russischem Angriffskrieg verurteilt

32-Jähriger in Hamburg wegen Billigung von russischem Angriffskrieg verurteilt


32-Jähriger in Hamburg wegen Billigung von russischem Angriffskrieg verurteilt
32-Jähriger in Hamburg wegen Billigung von russischem Angriffskrieg verurteilt / Foto: Olga MALTSEVA - AFP/Archiv

Das Landgericht in Hamburg hat einen 32-Jährigen wegen der Billigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und Waffenbesitzes am Montag zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Höhe der Strafe ergab sich dabei einem Gerichtssprecher zufolge allerdings vor allem daraus, dass der Beschuldigte bereits im April von einem Berliner Amtsgericht wegen tätlichen Angriffs auf einen Journalisten nach einer Querdenker-Demonstration zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Aus juristischen Gründen musste eine sogenannten Gesamtstrafe gebildet werden.

Textgröße ändern:

Für den Angriff hatte das Berliner Gericht den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. In dem Hamburger Verfahren ging es um den Vorwurf der Billigung von Straftaten in 44 Fällen. Der 32-Jährige hatte laut Anklage in sozialen Medien den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gerechtfertigt und die Ukraine unter anderem auch als "Terrorstaat" bezeichnet.

Darüber hinaus verwendete er demnach das russische Kriegspropagandasymbol "Z", dessen Verwendung in Deutschland in entsprechenden Kontexten ebenfalls strafbar ist. Laut Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte ein Anhänger "prorussischen nationalbolschewistischen Gedankenguts".

Er betrieb einen Kanal im Netzwerk Telegram, der sich in Titel und Logo an die ultranationalistische russische Partei Das andere Russland anlehnte. Zudem wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil er ein verbotenes Einhandmesser besaß.

Ein weiterer 35-jähriger Angeklagter wurde in dem Verfahren wegen Beihilfe zur Billigung von Straftaten in drei Fällen sowie Waffenbesitzes zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Anklageschrift hatte er im Auftrag des Hauptangeklagten unter anderem das Logo des Telegram-Kanals mit einem "Z" versehen. Außerdem war auch er im Besitz eines verbotenen Einhandmessers.

Beide Männer sind nach Gerichtsangaben mehrfach vorbestraft. Die Attacke des 32-Jährigen auf einen Journalisten nach einer Querdenker-Demonstration ereignete sich Dezember 2021. Der Mann entriss einem filmenden Reporter ein Mobiltelefon und stieß ihm vor die Brust. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn deshalb wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Von der Leyen verschiebt Mercosur-Abkommen: Unterzeichnung frühestens im Januar

Das EU-Handelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten kommt frühestens im Januar. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verschob die Unterzeichnung nach Angaben ihrer Sprecherin beim EU-Gipfel am Donnerstag auf das kommende Jahr. Die EU und Brasilien planen einen Termin Anfang oder Mitte Januar, das Datum steht aber noch nicht fest. Die deutsche Bundesregierung zeigte sich optimistisch, dass der Abschluss dann gelingt.

Bundestag lehnt BSW-Forderung nach Neuauszählung von Wahl ab

Mit seiner Forderung nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl hat das BSW weiter keinen Erfolg: Entsprechende Wahl-Einsprüche der Partei lehnte der Bundestag am Donnerstag ab. Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments hatte bereits vor zwei Wochen eine Ablehnung empfohlen, dieser Empfehlung folgte das Plenum. Die Partei spricht von "einem Skandal" und will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Von der Leyen will Unterzeichnung von Mercosur-Abkommen auf Januar verschieben

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verschiebt ihre Pläne für eine Unterzeichnung des Handelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten auf Januar. Das sagte von der Leyen den EU-Staats- und Regierungschefs am Donnerstag beim Gipfel in Brüssel, wie die Nachrichtenagentur AFP von mehreren Diplomaten erfuhr. Zuvor hatte sich Brasilien offen für einen Aufschub gezeigt.

Bundestag lehnt BSW-Forderungen nach Neuauszählung von Wahl ab

Der Bundestag hat die Forderungen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl wie erwartet abgelehnt. Das Parlament stimmte am Donnerstag mehrheitlich für eine Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der eine Ablehnung der BSW-Einsprüche empfohlen hatte. Von 557 Abgeordneten votierten 427 für die Empfehlung und damit die Ablehnung, 129 stimmten dagegen, eine Person enthielt sich.

Textgröße ändern: