Pallade Veneta - Kleine Parteien wehren sich gegen Sperrklausel-Plan für Europawahl

Kleine Parteien wehren sich gegen Sperrklausel-Plan für Europawahl


Kleine Parteien wehren sich gegen Sperrklausel-Plan für Europawahl
Kleine Parteien wehren sich gegen Sperrklausel-Plan für Europawahl / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Die geplante Einführung einer Sperrklausel bei Wahlen zum Europaparlament stößt bei der Linkspartei und der AfD auf scharfe Ablehnung. Der Linken-Abgeordnete Alexander Ulrich bezeichnete es am Donnerstag in einer Debatte des Bundestags als "undemokratisch, die Tür zum europäischen Parlament für Kleinstparteien zu schließen". Der AfD-Abgeordnete Jochen Haug sagte, die Bundesregierung wolle mit ihrem Gesetzentwurf "die Pfründe der großen Parteien auf Kosten der kleinen Parteien schützen".

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Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine Vorgabe des EU-Rats zu Regeln für die Europawahl aus dem Jahr 2018 ratifizieren. Die Vorgabe sieht unter anderem die Einführung einer Sperrklausel von mindestens zwei Prozent vor, die eine Partei überschreiten muss, um Mandate im Europaparlament einnehmen zu können. In Deutschland gibt es derzeit keinerlei Sperrklausel bei Europawahlen.

Vertreterinnen und Vertreter der Ampel-Fraktionen, aber auch der Unionsfraktion, unterstützten in der Plenardebatte am Donnerstag eine solche Mindestklausel. "Wir betrachten die Sperrklausel als notwendig, um die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlaments sicherzustellen", sagte der SPD-Abgeordnete Jörg Nürnberger. Der FDP-Abgeordnete Valentin Abel sagte: "Eine Zersplitterung des europäischen Parlaments ist der Demokratie nicht förderlich."

Linksfraktion und AfD bestritten aber, dass die Arbeitsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch die kleinen Parteien beeinträchtigt sei. Für die großen Parteien seien Sperrklauseln schlichtweg "bequeme Mittel, sich die politische Vielfalt vom Leib zu halten", sagte Linken-Chef Martin Schirdewan dem Portal "t-online".

Da eine Sperrklausel bei Europawahlen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 widerspricht, ist für die deutsche Zustimmung zu den Vorgaben aus Brüssel die verfassungsändernde Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrats erforderlich.

Die CDU-Abgeordnete Catarina dos Santos-Wintz stellte in der Debatte die Unterstützung ihrer Fraktion für die Sperrklausel in Aussicht. Eine endgültige Abstimmung über den Gesetzentwurf gab es am Donnerstag noch nicht - er soll weiter in den Ausschüssen beraten werden

In einem eigenen Antrag forderten die Ampel-Fraktionen die Bundesregierung auf, noch weitergehende Reformen am Europawahlrecht zu unterstützen - sie orientieren sich dabei an Vorschlägen des Europaparlaments. Im Kern steht die Schaffung eines transnationalen europaweiten Wahlkreises mit 28 Mandaten. An der Spitze der Listen sollten die Kandidierenden für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten stehen.

Eine solche europaweite Liste mache Europa "erfahrbarer und lebendiger", sagte die Grünen-Abgeordnete Chantal Kopf. Scharfe Kritik an einer solchen Reform kam vom AfD-Abgeordneten Haug: "Das ist ein Angriff auf die Nationalstaaten Europas."

Bei anderen Vorschlägen des Europaparlaments wie etwa einer Vorgabe zur paritätischen Besetzung von Wahllisten mit Männern und Frauen sehen die Koalitionsfraktionen noch Klärungsbedarf.

Der FDP-Abgeordnete Abel sagte in der Debatte, seine Fraktion sehe eine solche Vorgabe als "nicht vereinbar mit der Verfassung" an. Die Union verwies darauf, dass Paritätsvorgaben für Wahllisten bereits von den Landesverfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen für nichtig erklärt wurden.

In Deutschland galt für Europawahlen bis 2009 wie bei Bundestagswahlen die Fünf-Prozent-Hürde. Aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wurde die Sperrklausel dann zunächst auf drei Prozent abgesenkt und schließlich 2014 komplett gekippt. Seither reichen rechnerisch etwa 0,5 Prozent der Stimmen für einen Sitz im Parlament.

Bei der Wahl 2019 erhielten deshalb Freie Wähler und "Die Partei" jeweils zwei Sitze, Piratenpartei, Tierschutzpartei, Familienpartei, ÖDP und Volt jeweils einen Sitz. Die nächste Europawahl findet im Mai 2024 statt.

Die neue EU-Vorgabe ist Teil einer umfassenden Wahlrechtsreform. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass diese komplett scheitern würde, sollte Deutschland nicht zustimmen.

A.Fallone--PV

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