Pallade Veneta - Polizist in Ausbildung darf wegen aufgezeichneten Gesprächs abgelehnt werden

Polizist in Ausbildung darf wegen aufgezeichneten Gesprächs abgelehnt werden


Polizist in Ausbildung darf wegen aufgezeichneten Gesprächs abgelehnt werden
Polizist in Ausbildung darf wegen aufgezeichneten Gesprächs abgelehnt werden / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Ein Polizist in Ausbildung darf in Nordrhein-Westfalen bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt werden, wenn er ein Gespräch mit einem Landesbediensteten heimlich aufzeichnet und im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens widersprüchliche Angaben macht. Die Annahme des Landes, laut der dem Bewerber die charakterliche Eignung fehlt, sei nicht zu beanstanden, urteilte das Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster laut Mitteilung vom Donnerstag. (Az.: 6 A 383/20)

Textgröße ändern:

2013 war der Kläger wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung zunächst als Kommissaranwärter entlassen worden, später wurde er von dem Vorwurf freigesprochen. 2016 verpflichtete sich das Land in einem Vergleich dazu, ihm die Gelegenheit zu geben, seine Ausbildung fortzusetzen. Im August 2017 konnte er sie abschließen. Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe lehnte das Land jedoch mit Verweis auf die persönliche und charakterliche Ungeeignetheit des Klägers ab.

Dies sei zu Recht geschehen, urteilten die Richter in Münster nun. Mit der heimlichen Aufzeichnung eines Gesprächs mit einem Landesbediensteten machte er sich wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar. Dadurch habe er gezeigt, dass es ihm an der erforderlichen Bereitschaft, die Rechtsordnung einzuhalten, fehle. Von einem Polizeibeamten werde erwartet, dass er gerade gegenüber seinem Dienstherrn jederzeit wahre und verlässliche Angaben mache.

Diese Erwartung habe er nicht erfüllt, weil er bei der Anerkennung eines Dienstunfalls den Unfallhergang mehrfach in ganz unterschiedlicher Weise dargestellt habe, hieß es. Er habe diesen nicht durchgängig wahrheitsgemäß wiedergegeben.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Frankreichs Ex-Premier Philippe will konservative Parteien in neuem Bündnis einen

Knapp acht Monate vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich will der Mitte-Rechts-Kandidat Edouard Philippe die konservativen Parteien in einem neuen Wahlbündnis oder einer neuen Partei einen. Es gehe darum, "die neue Partei oder den neuen Parteienverbund zu schmieden, der es allen, die ihre Kräfte im Dienste des Landes bündeln wollen ermöglicht, gemeinsam zu regieren", sagte der Vorsitzende der Partei Horizons am Sonntag bei einer Veranstaltung im nordfranzösischen Tourcoing.

AfD-Verbotsverfahren: Merz warnt vor sehr hohen Hürden

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich weiter skeptisch zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD gezeigt. Er wolle sich Forderungen, "dass man wenigstens den sogenannten völkischen Teil der AfD verbieten sollte, (...) nicht verschließen", sagte Merz im ARD-"Sommerinterview" am Sonntag. Aber in Deutschland seien die Hürden für ein Parteienverbot "sehr, sehr hoch".

Merz: Regierung hat Reaktion auf Drohnenvorfall in Leipzig weitgehend festgelegt

Die Bundesregierung hat ihre Reaktion auf den Vorfall mit der Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig weitgehend festgelegt. "Wir sind dabei, die Ermittlungen abzuschließen", sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Sonntag im ARD-"Sommerinterview". "Wir haben eine weitgehende Einigung in der Bundesregierung, wie wir reagieren, und das werden wir in den nächsten Tagen auch klar zum Ausdruck bringen."

Merz warnt vor wirtschaftlichen Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat vor den wirtschaftlichen Folgen einer AfD-geführten Regierung in Sachsen-Anhalt gewarnt. "Das Land wird erheblichen Schaden nehmen, wenn es so kommt, wie wir das jetzt befürchten müssen", sagte Merz am Sonntagabend im ARD-"Sommerinterview". Er warnte dabei konkret vor einem Rückzug internationaler Investoren.

Textgröße ändern: