Pallade Veneta - Dreieinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Berlin

Dreieinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Berlin


Dreieinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Berlin
Dreieinhalb Jahre Haft für IS-Mitglied in Berlin / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Das Berliner Kammergericht hat einen 33-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, der für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien kämpfen wollte. Ahmad H. I. wurde am Mittwoch der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. Er habe außerdem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.

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Der gebürtige Syrer war Mitte 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Er zog 2018 nach Berlin, wo bereits seine Schwester wohnte. Bei seiner Einreise habe er "noch kein extremistisches Gedankengut" mit sich getragen, sich stattdessen erst hier "zutiefst radikalisiert", führte die Vorsitzende Richterin Doris Husch aus. Dazu trug demnach auch eine in Syrien lebende radikale Islamistin bei, die er über Facebook kennen lernte und später heiratete.

Im April 2019 reiste er wieder nach Syrien, um sich dort militärisch ausbilden zu lassen und für die Miliz zu kämpfen. Vor Ort sei jedoch beschlossen worden, dass der Angeklagte im Westen nützlicher für den IS sei, sagte Husch. Zudem zog er sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Statt zu kämpfen, kümmerte sich H. I. deshalb zuerst im Gefangenenlager Al-Hol um weibliche IS-Angehörige und versuchte, deren Flucht zu organisieren.

Schon im Oktober kehrte er aber zur Versorgung seines Bruchs nach Berlin zurück. Dort setzte er laut Urteil seine Tätigkeit für die Miliz fort. Er verschickte demnach Hinrichtungs- und Propagandavideos, überwies Geld an inhaftierte IS-Anhängerinnen und beschaffte Waffen für die Miliz. Im August 2022 wurde er jedoch festgenommen, seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Die erhobenen Vorwürfe räumte der 33-Jährige in dem Anfang Juni begonnen Prozess dann teilweise ein. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger sprachen sich für eine milde Strafe für ihren Mandanten aus, stellten aber keinen konkreten Antrag.

R.Zarlengo--PV

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