Pallade Veneta - Iranische Reporterin vorzeitig aus der Haft entlassen

Iranische Reporterin vorzeitig aus der Haft entlassen


Iranische Reporterin vorzeitig aus der Haft entlassen
Iranische Reporterin vorzeitig aus der Haft entlassen / Foto: Alex MITA - AFP

Eine im Iran inhaftierte Journalistin, die über den Fall der in Haft gestorbenen Mahsa Amini berichtet hatte, ist am Sonntag freigelassen worden. Nasila Marufian veröffentlichte nach ihrer Freilassung in Onlinediensten ein Foto von sich, auf dem sie entgegen der strikten Gesetze im Iran kein Kopftuch trägt und das Victory-Zeichen zeigt. "Nehmt die Sklaverei nicht hin - Ihr habt das Beste verdient", schrieb Marufian, die aus dem berüchtigten Ewin-Gefängnis entlassen wurde, auf Instagram und X (vormals Twitter).

Textgröße ändern:

Am Tod der jungen Kurdin Amini hatten sich monatelange Proteste im Iran entzündet. Die 22-Jährige war Mitte September in Teheran gestorben, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen eines angeblich nicht vorschriftsgemäß getragenen Kopftuchs festgenommen wurde.

Marufian, deren Alter von Medien außerhalb des Iran mit 23 Jahren angegeben wird, hatte im Oktober ein Interview mit dem Vater von Mahsa Amini veröffentlicht. Amdschad Amini beschuldigte darin die iranischen Behörden, über die Umstände des Todes seiner Tochter zu lügen.

Die iranischen Behörden hatten Gesundheitsprobleme für den Tod der 22-Jährigen verantwortlich gemacht. Ihre Angehörigen sowie Aktivisten sind hingegen überzeugt, dass ihr in der Haft ein Schlag auf den Kopf zugefügt wurde.

Marufian, die aus Aminis Heimatstadt Sakes in der Provinz Kurdistan stammt, wurde erstmals im November festgenommen. Im Januar erhielt sie nach eigenen Angaben wegen angeblicher Verbreitung falscher Informationen zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Anfang Juli wurde sie nach Angaben von Menschenrechtsgruppen erneut inhaftiert; dabei gab es Berichte über einen Besorgnis erregenden Gesundheitszustand. Marufian erklärte in ihrer am Sonntag verbreiteten Nachricht, sie habe keinen Herzinfarkt erlitten. Sie habe Atemnot und Herzrasen gehabt, aber jetzt sei sie wieder wohlauf.

Die Journalistinnen Nilufar Hamedi und Elahe Mohammadi, die mit ihren Berichten wesentlich dazu beigetragen haben, dass der Fall Mahsa Amini weltweit bekannt wurde, sind seit September im Ewin-Gefängnis inhaftiert. Ihnen wird wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit der Prozess gemacht.

ju

4.11.22

Iranische Sicherheitskräfte haben nach Angaben von Aktivisten eine Journalistin festgenommen, die ein Interview mit dem Vater der im Polizeigewahrsam gestorbenen Mahsa Amini veröffentlicht hatte. Wie die in Norwegen ansässige Menschenrechtsorganisation Hengaw am Freitag mitteilte, wurde die Reporterin Nasila Marufian in der iranischen Hauptstadt Teheran festgenommen. Demnach sagte sie in einem Anruf bei ihrer Familie, sie sei in das berüchtigte Ewin-Gefängnis in Teheran gebracht worden.

Am Tod der jungen Kurdin Amini hatten sich die seit Wochen andauernden Proteste im Iran entzündet. Die 22-Jährige war Mitte September in Teheran gestorben, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen eines angeblich nicht vorschriftsgemäß getragenen Kopftuchs festgenommen wurde.

Die in Teheran lebende Marufian stammt aus Aminis Heimatort Sakes in der Provinz Kurdistan. Am 19. Oktober hatte sie ein Interview mit Aminis Vater Amdschad auf der Website "Mostaghel" veröffentlicht. "Ich habe weder vor, Selbstmord zu begehen noch leide ich an einer Krankheit", hatte die Journalistin in Anspielung auf die Risiken gschrieben, als sie den Link zum Artikel veröffentlichte.

"Mostaghel" hat das Interview mittlerweile von seiner Website entfernt. Nach einer zwischengespeicherten Version des Interviews wies Aminis Vater darin die Angaben der iranischen Behörden zurück, dass seine Tochter an einer Erkrankung gelitten habe. Der Titel ist eindeutig: "Mahsa Aminis Vater: 'Sie lügen!'"

Nach Angaben der Organisation Committee to Protect Journalists (CPJ) mit Sitz in New York sind im Iran beim Vorgehen gegen die Proteste bisher 54 Journalisten festgenommen worden. Lediglich ein DutzendBetroffene kamen gegen Kaution frei.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen

Wer in einer Notlage nicht hilft, macht sich strafbar. Doch was genau verlangt das Gesetz von Passanten? Rechtsanwältin Leonora Holling und Rechtsanwalt Christian Rode klären auf: Hilfe muss möglich und zumutbar sein, doch wer handelt, ist vor Haftungsrisiken weitgehend geschützt.

Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen

Deutschland droht 2026 anders als in den Vorjahren sein gesetzliches Klimaziel zu verfehlen. Das geht aus am Freitag veröffentlichten Berechnungen des Thinktanks Agora Energiewende auf Basis vorläufiger Daten hervor. Demnach nahmen die Treibhausgasemissionen im ersten Halbjahr zwar weiter ab, jedoch nur geringfügig um sieben Millionen CO2-Äquivalente. Zudem sei der Rückgang in erster Linie auf die schwierige Wirtschaftslage und auf Preiseffekte zurückzuführen.

Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hat ein neues Buch veröffentlicht, in dem sie ihre abgelehnte Nominierung zur Richterin am Bundesverfassungsgericht thematisiert. Sie wirft der Politik vor, die Grenzen der juristischen Vernunft zu überschreiten und ihre wissenschaftlichen Standpunkte als Hindernis für das Amt zu nutzen.

US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen

Gut zwei Monate vor den Kongresswahlen in den Vereinigten Staaten hat eine US-Bundesrichterin den Plänen von Präsident Donald Trump für eine erschwerte Briefwahl vorerst einen Riegel vorgeschoben. Ein entsprechendes Dekret Trumps sei "mutmaßlich verfassungswidrig", erklärte die Richterin Indira Talwani am Donnerstag (Ortszeit). Unabhängig davon wäre es für die Bundesstaaten "praktisch unmöglich", das Dekret umzusetzen, führte sie weiter aus.

Textgröße ändern: