Pallade Veneta - Bundesanwaltschaft will mehr als 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.

Bundesanwaltschaft will mehr als 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.


Bundesanwaltschaft will mehr als 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W.
Bundesanwaltschaft will mehr als 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin Jennifer W. / Foto: Delil SOULEIMAN - AFP/Archiv

In einem neuen Prozess gegen die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. hat die Bundesanwaltschaft vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Montag eine Haftstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten gefordert. 13 Jahre und sechs Monate davon sollen nach dem Willen der Anklagebehörde für den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens verhängt werden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ein Urteil will der Staatsschutzsenat des Münchner OLG am Dienstag kommender Woche verkünden.

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Die aus Niedersachsen stammende W. wurde in einem ersten Prozess 2021 unter anderem wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form einer Versklavung mit Todesfolge sowie wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Da das Gericht wegen des Tods des versklavten jesidischen Mädchens damals von einem minderschweren Fall ausging, ging die Bundesanwaltschaft in Revision.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil zu diesem Anklagepunkt im März dieses Jahres daraufhin wegen Rechtsfehlern auf, weshalb das OLG die Vorgänge rund um den Tod des versklavten Mädchens und die entsprechenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit in einem zweiten Verfahren nun erneut aufrollen muss. Die Strafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde hingegen rechtskräftig und wird in dem Prozess nicht erneut verhandelt.

W. reiste 2014 im Alter von 23 Jahren in das damalige Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien aus und lebte dort mit ihrem Ehemann. Dieser band das von den Paar versklavte jesidische Mädchen im Hof des gemeinsamen Wohnhauses in der prallen Sonne so lange an ein Fenstergitter, bis es starb. W. soll nichts dagegen unternommen haben.

Nach Angaben der Gerichtssprecherin stellte die Nebenklage, die Angehörige des getöteten Mädchens vertritt, in ihrem Plädoyer am Montag vor Gericht keinen konkreten Strafantrag. W.s Verteidigung forderte demnach ein Strafmaß wie schon im ersten Urteil gegen ihre Mandantin. W.s Ehemann ist wegen der Tat inzwischen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

I.Saccomanno--PV

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