Pallade Veneta - Gericht: Firmenmitarbeiter dürfen Kundendaten nicht privat verwenden

Gericht: Firmenmitarbeiter dürfen Kundendaten nicht privat verwenden


Gericht: Firmenmitarbeiter dürfen Kundendaten nicht privat verwenden
Gericht: Firmenmitarbeiter dürfen Kundendaten nicht privat verwenden / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Mitarbeiter eines Unternehmens dürfen Kundendaten nicht auf privaten Accounts von sozialen Netzwerken verwenden. Das entschied das Landgericht Baden-Baden in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. 3 S 13/23) und gab damit der Berufung einer Klägerin gegen ein Urteil der Vorinstanz statt.

Textgröße ändern:

Die Kundin hatte im Juni 2022 bei dem beklagten Unternehmen einen Fernseher und eine Wandhalterung erworben. Beim Kauf wurden Name und Anschrift der Frau erfasst. Wenige Tage darauf gab sie die Wandhalterung zurück, wobei ihr versehentlich der wesentlich höhere Kaufpreis für den Fernseher erstattet wurde.

Als das Versehen in dem Unternehmen bemerkt wurde, schickte eine Mitarbeiterin über ihren privaten Account in einem sozialen Netzwerk eine Nachricht an die Kundin, mit der sie auf den Fehler aufmerksam machte und um Rückmeldung bat. Darüber hinaus erhielt die Kundin über Instagram eine weitere Nachricht, in der sie aufgefordert wurde, sich deshalb mit dem Chef der Instagram-Nutzerin in Verbindung zu setzen.

Die Kundin klagte gegen die Nutzung ihrer Daten auf den privaten Accounts und forderte Auskunft darüber, welche Mitarbeiter Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten hatten. Das Amtsgericht Bühl wies die Klage ab, wogegen die Frau nun erfolgreich Berufung einlegte.

Das Landgericht Baden-Baden verurteilte das Unternehmen dazu, der Kundin die Namen der Mitarbeiter zu nennen, die die erhobenen Daten privat verarbeitet hatten. Zudem muss das Unternehmen seinen Angestellten die fortgesetzte Verwendung der personenbezogenen Kundendaten auf ihren privaten Kommunikationsgeräten untersagen.

Begründet wurde dies mit dem Datenschutz. Das Gericht führte unter anderem aus, dass die Mitarbeiterin entgegen den Weisungen und den üblichen Gepflogenheiten des Unternehmens eigenmächtig die Kundendaten auf privaten Accounts verwendet habe. Daher sei das Interesse der Mitarbeiter, anonym zu bleiben, nicht schutzwürdig und müsse gegenüber den Interessen der Kundin auf Geltendmachung ihrer Ansprüche nach der Datenschutzverordnung zurückstehen.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab

Die Regierungsfraktionen Union und SPD schließen am Freitag in Münster ihre Klausurtagung ab. Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU), der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann treten am frühen Nachmittag vor die Presse, um über die Ergebnisse zu informieren (13.30 Uhr). Geplant war die Verabschiedung von zwei Beschlüssen zu Resilienz und innerer Sicherheit sowie zu den bis Jahresende anstehenden Reformvorhaben etwa bei Pflege und Rente.

Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) berät am Freitag mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ostsee-Anrainerstaaten über die Abwehr hybrider Bedrohungen (09.45 Uhr). Bei dem Treffen in der Marineschule in Flensburg soll es nach Angaben von Dobrindts Ministerium darum gehen, gemeinsam "Strategien für eine bessere Aufklärung, Abschreckung und Abwehr" zu beraten. "Fremde Mächte versuchen täglich, Demokratie, Sicherheit und Wirtschaftskraft in der EU anzugreifen und zu schwächen", hieß es in einer Erklärung.

Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag

Der Thüringer Landtag stimmt am Freitag (09.00 Uhr) über ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) ab. Die AfD brachte bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr einen solchen Antrag gegen Voigt ein. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete dies unter anderem mit dem Entzug von Voigts Doktortitel durch die Technische Universität Chemnitz und einem dadurch entstandenen Vertrauensverlust.

Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eindringlich vor der AfD gewarnt. Der dortige Urnengang am 6. September werde "für das demokratische Zentrum unseres Landes zur Bewährungsprobe", sagte Schuster dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). AfD-Politiker wie der dortige Spitzenkandidat Ulrich Siegmund oder Landes-Vize Hans-Thomas Tillschneider seien "erklärte Gegner unserer offenen Gesellschaft".

Textgröße ändern: