Pallade Veneta - Vor Haager Gericht: Russland bekräftigt "Neonazi"-Vorwurf gegen Ukraine

Vor Haager Gericht: Russland bekräftigt "Neonazi"-Vorwurf gegen Ukraine


Vor Haager Gericht: Russland bekräftigt "Neonazi"-Vorwurf gegen Ukraine
Vor Haager Gericht: Russland bekräftigt "Neonazi"-Vorwurf gegen Ukraine / Foto: Evert-Jan Daniels - ANP/AFP

Russland hat bei einer Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) seinen Vorwurf gegen die Regierung der Ukraine bekräftigt, sie sei "neonazistisch" und "russlandfeindlich" eingestellt. Zugleich bezeichnete der Vertreter Moskaus, Gennadi Kusmin, am Montag in Den Haag eine von der ukrainischen Regierung beim IGH eingereichte Klage gegen Russland als unzulässig und appellierte an das Gericht, den Fall zu verwerfen.

Textgröße ändern:

Die Klage Kiews bezieht sich auf die von Russland als einen der Gründe für die Invasion im Nachbarland erhobene Anschuldigung, in den ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk finde ein "Genozid" gegen russischstämmige Bürger statt. Die Klage gegen das "Völkermord"-Argument reichte Kiew zwei Tage nach Beginn des russischen Angriffskriegs am 24. Februar 2011 beim IGH ein. Darin wies die ukrainische Regierung die "Völkermord"-Vorwürfe zurück und warf Moskau vor, die UN-Völkermordkonvention als Kriegsvorwand "missbraucht" zu haben.

Kusmin sagte nun in der Anhörung im Haager Friedenspalast mit Blick auf die Moskauer Position, die "Bedenken" hinsichtlich einer Völkermord-Bedrohung "waren wenig überraschend, wenn man die Politik des Regimes in Kiew betrachtet, die fest in der Geschichte, den Lehren und Praktiken des Nationalsozialismus verwurzelt sind".

Vor allem brachte der russische Diplomat jedoch formaljuristische Argumente gegen die ukrainische Klage vor. So führte er ins Feld, Moskau habe sich bei seiner Begründung der Invasion keineswegs auf die UN-Völkermordkonvention von 1948 berufen.

Zudem argumentierte Kusmin, dass die Konvention auf die "Prävention und Unterbindung" von Völkermord abziele und Kiew deshalb die Konvention nicht für eine Klage gegen bloße "Erklärungen" zu einem Genozid heranziehen könne. Die Ukraine habe den IGH zu Unrecht angerufen, denn: "Die Ukraine wirft Russland nicht vor, Völkermord zu begehen. Die Ukraine wirft Russland auch nicht vor, Völkermord nicht verhindert oder bestraft zu haben."

Es war das erste Mal, dass ein russischer Vertreter vor dem IGH zu der ukrainischen Klage aussagte. Am Dienstag wird die ukrainische Seite vor dem Gericht ihre Argumente vortragen. Ab Mittwoch bekommen dann mehr als 30 weitere Länder, alles westliche Verbündete Kiews, ebenfalls die Gelegenheit, zugunsten der Ukraine auszusagen.

Der IGH muss dann entscheiden, ob er die Klage der Ukraine annimmt und es damit zu einem Prozess kommt. Es können jedoch noch Monate verstreichen, bis das Gericht diese Entscheidung trifft.

Im März vergangenen Jahres hatte sich der IGH in einer Eilentscheidung auf die Seite der Ukraine gestellt. Das Gericht forderte Russland damals auf, alle seine Militäreinsätze in der Ukraine "unverzüglich einzustellen". Allerdings handelte es sich um eine lediglich vorläufige Entscheidung des Gerichts - vorbehaltlich der Prüfung, ob der IGH überhaupt für die ukrainische Klage zuständig ist.

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Seine Urteile sind bindend. Allerdings stehen dem IGH keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Aus Sicht von Experten wäre ein Urteil des IGH zugunsten der Ukraine aber von hoher symbolischer Bedeutung für Kiew.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover

Ein ehemaliger niedersächsischer Justizbeamter muss selbst ins Gefängnis, weil er Häftlingen gegen Geld Handys und SIM-Karten einschmuggelte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Beamten und zwei damalige Gefangene, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit verhängt. (AZ. 6 StR 271/26)

UN-Bericht: Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich in schlechtem Zustand

Mehr als die Hälfte der Böden weltweit befindet sich nach UN-Angaben in einem schlechten Zustand. In rund einem Drittel der Fälle ist die Bodenqualität mäßig, nur in 14 Prozent ist sie gut oder sehr gut, wie es in einem Donnerstag veröffentlichten Bericht der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) heißt. Damit seien die weltweite Nahrungsmittelversorgung und die Artenvielfalt gefährdet.

Warken schließt Kanzlertausch nach Ost-Wahlen aus

Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Kanzlertausch nach den Landtagswahlen in Ostdeutschland ausgeschlossen. "Friedrich Merz wird danach Kanzler bleiben", sagte Warken am Donnerstag den Sendern RTL und ntv. Die Bundesregierung werde damit fortfahren, die gemeinsam vereinbarten Reformprojekte jetzt umsetzen. Hier gehe es um die "großen Projekte Rente, Pflege, Bürokratieabbau".

Kolumbiens Präsident will zwei Ex-Guerrillaanführer an die USA ausliefern

Der rechtsgerichtete kolumbianische Präsident Abelardo de la Espriella hat die Auslieferung zweier ehemaliger Guerrillaanführer an die USA angekündigt. Zudem würden drei weitere Menschen an die Vereinigten Staaten überstellt, sagte De la Espriella, ein Verbündeter von US-Präsident Donald Trump, am Mittwoch (Ortszeit).

Textgröße ändern: