Pallade Veneta - Bürgergeld für Obdachlose auch ohne Postanschrift und Telefon

Bürgergeld für Obdachlose auch ohne Postanschrift und Telefon


Bürgergeld für Obdachlose auch ohne Postanschrift und Telefon
Bürgergeld für Obdachlose auch ohne Postanschrift und Telefon / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Obdachlose müssen dem Jobcenter keine Postanschrift angeben können, um Bürgergeld zu erhalten. Das geht aus rechtlichen Hinweisen hervor, die das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu einem am Mittwoch geschlossenen gerichtlichen Vergleich gab. Wenn auch sonst keine – etwa telefonischen – Kontaktmöglichkeiten bestehen, reicht es danach auch bei heutiger Rechtslage aus, wenn der Obdachlose möglichst werktäglich beim Jobcenter nach Post fragt. (Az. B 4 AS 12/22 R)

Textgröße ändern:

Im Streitfall wies das Jobcenter Stuttgart einen Obdachlosen darauf hin, dass er seine Post künftig nicht mehr direkt bei der Behörde abholen könne. Daher müsse er sich eine Postadresse einrichten. Die postalische Erreichbarkeit sei "Leistungsvoraussetzung".

Die Klage des Obdachlosen blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Mit seiner hiergegen vom BSG zugelassenen Revision macht der Obdachlose geltend, die gesetzliche Anforderung der "Erreichbarkeit" beziehe sich nur auf den Aufenthalt in der Nähe des zuständigen Jobcenters, nicht auf die Post.

Das Jobcenter Stuttgart stützte sich daher überwiegend auf eine frühere Anordnung der Bundesagentur für Arbeit. Nach einer Zwischenberatung wiesen die Kasseler Richter darauf hin, dass nach ihrer Ansicht das Jobcenter keine Postanschrift verlangen konnte.

Zum 8. August wurde die Anordnung der Bundesagentur durch eine "Erreichbarkeitsverordnung" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ersetzt. Weil kein Interesse an einer Klärung der früheren Rechtslage bestand, schlossen die Beteiligten einen Vergleich. Danach zahlt das Jobcenter dem Obdachlosen für die Zeit von Mai 2020 bis August 2023 unter teilweiser Anrechnung von Einkünften aus einem Minijob 13.000 Euro nach.

Nach der neuen Erreichbarkeitsverordnung haben Wohnsitzlose Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie ihr Jobcenter "einmal pro Leistungsmonat persönlich" aufsuchen. Dabei müssen sie aber "mitteilen, auf welchem Weg eine Kontaktaufnahme möglich ist".

Aus den rechtlichen Hinweisen des BSG zu dem Altfall ergibt sich, dass heute auch Wohnsitzlose ohne eine solche Kontaktmöglichkeit Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie das Jobcenter werktäglich aufsuchen. Ob die Behörde tatsächlich einen täglichen Besuch verlangen kann, wird allerdings wohl erst in künftigen Verfahren entschieden.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Weißes Haus: Melania Trump erreicht Waffenruhe in südukrainischer Stadt Oleschky

Nach US-Angaben hat First Lady Melania Trump eine befristete Waffenruhe in einer von Russland besetzten Stadt im Süden der Ukraine erreicht. Die Ehefrau von US-Präsident Donald Trump habe "erfolgreich eine Feuerpause zwischen Russland und der Ukraine bewirkt, die auf die Stadt Oleschky begrenzt ist", teilte ihr Büro im Weißen Haus am Freitag mit. Die Waffenruhe soll ab dem 29. Oktober gelten.

Mehrjährige Haftstrafen in Prozess um Umsatzsteuerkarussell in Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf hat zwei Männer wegen eines Umsatzsteuerkarussells mit Millionenschaden zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie erhielten Strafen von fünf Jahren und acht Monaten sowie sieben Jahren und zwei Monaten, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten wurde abgetrennt und eingestellt.

Wadephul berät bei Treffen mit Außenministern in Istanbul über Kriege und Konflikte

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat bei einem Treffen mit sieben anderen Chefdiplomaten in Istanbul über Kriege und Konflikte in der Region beraten. An den Gesprächen in der türkischen Metropole nahmen am Freitag neben Wadephul die Außenminister von Großbritannien, Italien und Frankreich sowie der Regionalmächte Türkei, Saudi-Arabien, Pakistan und Ägypten teil.

Prozess gegen mutmaßliche frühere IS-Angehörige in Frankfurt am Main begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am Freitag ein Prozess gegen eine frühere mutmaßliche Angehörige der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) begonnen. Die Anklage wirft der 40-Jährigen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. Demnach soll sie in jungem Erwachsenenalter zum Islam konvertiert und dann im Jahr 2016 in das Bürgerkriegsland Syrien gereist sein, um sich dort dem IS anzuschließen.

Textgröße ändern: