Pallade Veneta - Bundesverfassungsgericht urteilt Ende November über Wahlrechtsreform von 2020

Bundesverfassungsgericht urteilt Ende November über Wahlrechtsreform von 2020


Bundesverfassungsgericht urteilt Ende November über Wahlrechtsreform von 2020
Bundesverfassungsgericht urteilt Ende November über Wahlrechtsreform von 2020 / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Bundesverfassungsgericht will am 29. November in Karlsruhe sein Urteil über die Wahlrechtsreform von 2020 verkünden. Diesen Termin kündigte es am Donnerstag an. Seit der neuen Reform aus diesem Jahr ist die Fassung von 2020 zwar überholt - doch hat sie noch Auswirkungen bis heute. (Az. 2 BvF 1/21)

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Wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König bei der Verhandlung im April sagte, sind die aktuellen Bundestagsabgeordneten auf Grundlage des Wahlrechts von 2020 gewählt. Außerdem werde eine mögliche Wiederholungswahl zum Bundestag in Berlin ebenfalls nach diesem Wahlrecht stattfinden müssen.

Die strittige Reform war im Oktober 2020 im Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD beschlossen worden. Sie sollte den Streit darüber befrieden, wie das stetige Anwachsen des Parlaments zurückgedreht werden könnte. Dazu sah die Regelung unter anderem vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Die anderen Parteien bekommen dafür Ausgleichsmandate - nach der Reform aber erst ab vier Überhangmandaten.

Das kam potenziell vor allem Parteien zugute, die über die Erststimme besonders viele Direktmandate erringen können, wie CSU, CDU oder möglicherweise SPD. Außerdem sollten weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.

Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen hielten die Reform für verfassungswidrig. Ihre 216 Abgeordneten wandten sich an das Gericht. Unter anderem kritisierten sie, dass gegen die Chancengleichheit der Parteien und die Wahlrechtsgleichheit verstoßen werde.

Wegen der neuen Wahlrechtsreform beantragten sie später, das Verfahren ruhen zu lassen. Das Gericht lehnte das aber ab: Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Verhandlung. Im April ging es in Karlsruhe dann um die Frage, wann solche Reformen die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigen. Vor allem aber befasste sich das Gericht damit, wie genau und wie verständlich ein Gesetz überhaupt sein muss.

Nun soll ein Urteil fallen. Mit der neuen Wahlrechtsreform von diesem Jahr wird sich das Verfassungsgericht aber auch noch befassen müssen. Unter anderem die CSU, die Linkspartei und die bayerische Landesregierung wandten sich in der Frage an die Karlsruher Richterinnen und Richter.

L.Barone--PV

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