Pallade Veneta - Oberverwaltungsgericht bestätigt Wideruf von Waffenentzug für AfD-Mitglied

Oberverwaltungsgericht bestätigt Wideruf von Waffenentzug für AfD-Mitglied


Oberverwaltungsgericht bestätigt Wideruf von Waffenentzug für AfD-Mitglied
Oberverwaltungsgericht bestätigt Wideruf von Waffenentzug für AfD-Mitglied / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Die Mitgliedschaft in der AfD allein rechtfertigt nicht den Entzug einer Waffenerlaubnis. Das entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar in einem am Mittwoch verkündeten Beschluss und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera (3 EO 453/23). Zugleich sieht das OVG anders als die Vorinstanz "gewichtige Anhaltspunkte" für eine verfassungswidrige Ausrichtung des AfD-Landesverbandes, den der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft hat.

Textgröße ändern:

Das Verwaltungsgericht Gera hatte im vergangenen Jahr einen vom Saale-Orla-Kreis angeordneten sofortigen Waffenentzug für einen der AfD angehörenden Sportschützen vorläufig widerrufen. Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Parteimitglieds statt. Die Behörde begründete dies mit der fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes und verwies darauf, dass der Verfassungsschutz die Thüringer AfD im Jahr 2021 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts wurden die Voraussetzungen für einen Widerruf der Waffenerlaubnisse nicht tragfähig nachgewiesen. Ein bloßer durch Tatsachen begründeter Verdacht reiche nicht aus. Das Gericht sah nicht mit erforderlicher Gewissheit belegt, dass die Landes-AfD Bestrebungen verfolge, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien.

Eine Beschwerde dagegen vor dem OVG hatte keinen Erfolg. Anders als das Verwaltungsgericht sieht der Senat aufgrund der Bewertungen des Verfassungsschutzes allerdings durchaus Belege dafür, dass die Thüringer AfD Positionen und "völkisch-ideologische Motive" vertrete, die mit elementaren Verfassungsgrundsätzen wie Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung sowie dem Demokratieprinzip nicht vereinbar seien.

Die Behörde habe den Waffenentzug aber nicht ausreichend geprüft und begründet. Sie habe es versäumt, notwendige Feststellungen zu einer kämpferisch-aggressiven Haltung des AfD-Landesverbands zu treffen, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis erforderlich sei. Der Beschluss ist unanfechtbar.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Pläne von Rot-Grün-Rot in Berlin: Scharfe Kritik der Union - SPD im Bund uneins

Ein mögliches Regierungsbündnis unter Führung der Linken in Berlin stößt in der Bundespolitik weiter auf teils große Vorbehalte. Führende Unions-Politiker kritisierten insbesondere die Pläne von Linken, Grünen und SPD zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Auch der Umgang der Linken mit Antisemitismus sorgt weiter für Skepsis. Die SPD zeigte sich uneins beim Umgang mit der Berliner Linken.

Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten

Angesichts einer von Demonstranten angezündeten Polizeiwache ist nach Ansicht des albanischen Regierungschefs Edi Rama "eine rote Linie" bei den seit Tagen anhaltenden Protesten überschritten worden. "Proteste sind ein Recht, aber Gewalt ist ein Verbrechen", erklärte Rama am Montag im Onlinedienst Facebook. "Diese rote Linie muss eindeutig gezogen werden, in dieser entscheidenden Phase unserer demokratischen Entwicklung." Am Sonntag hatte es in der Hauptstadt Tirana bei regierungskritischen Kundgebungen abermals schwere Ausschreitungen gegeben.

Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen

Bei einem Raketenangriff der Huthi-Miliz auf einen Armeestützpunkt sind im Jemen nach Regierungsangaben mindestens 50 Menschen getötet worden. Mehr als hundert Menschen seien zudem verletzt worden, sagte ein Regierungsvertreter am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Der Angriff habe sich gegen einen Stützpunkt der Regierungstruppen in der von ihnen kontrollierten Provinz Schabwa gerichtet.

Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden

Neuer Anlauf in Schweden: Nachdem die Sozialdemokratin Magdalena Andersson mehrfach mit einer Regierungsbildung gescheitert ist, soll nun die Vorsitzende der Zentrumspartei Elisabeth Thand Ringqvist die Hängepartie beenden. Es gehe rund einen Monat nach der Wahl darum, die Bedingungen für eine mehrheitsfähige Koalition in der politischen Mitte auszuloten, sagte Parlamentspräsident Andreas Norlen am Montag bei einer Pressekonferenz.

Textgröße ändern: