Pallade Veneta - Urteil: Polizist haftet für Schäden an Streifenwagen bei zu schneller Einsatzfahrt

Urteil: Polizist haftet für Schäden an Streifenwagen bei zu schneller Einsatzfahrt


Urteil: Polizist haftet für Schäden an Streifenwagen bei zu schneller Einsatzfahrt
Urteil: Polizist haftet für Schäden an Streifenwagen bei zu schneller Einsatzfahrt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein Polizist kann für Schäden an einem Streifenwagen haften, wenn er bei unklarer Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Montag und wies damit die Klage eines Polizeikommissars ab. Der Beamte war mit einer Geschwindigkeit von mehr als 90 Stundenkilometern unterwegs gewesen. Er habe seine Sorgfaltspflichten "grob fahrlässig" verletzt, hieß es zur Begründung.

Textgröße ändern:

Der Polizeikommissar des Landes Berlin hatte nach Gerichtsangaben im November 2017 den Auftrag für einen Einsatz in Berlin-Lübars erhalten. Dort war ein "gegenwärtig stattfindender Einbruch" gemeldet worden. Der Polizist fuhr mit mehr als 90 Stundenkilometern bei unübersichtlicher Verkehrslage. Der Aufprallunfall erfolgte dann trotz starker Bremsung mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 35 Stundenkilometern.

In der Folge sollte der Polizeikommissar für die Hälfte des Schadens am Einsatzfahrzeug aufkommen. Dabei warf ihm sein Arbeitgeber grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich seiner dienstlichen Sorgfaltspflichten vor.

Es sei ihm lediglich einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen, argumentierte der Kommissar. Bei der Einsatzfahrt sei zudem besondere Eile geboten gewesen, um die Einbrecher noch am Tatort anzutreffen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab.

Auch nach den Sonderrechten für Polizisten dürfe die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur dann missachtet werden, "wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur dadurch verursachten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stehe", befand das Gericht. Daran habe sich der Kläger jedoch nicht gehalten.

Der Polizist hätte aufgrund der konkreten Verkehrslage am Unfallort vorsichtiger und damit langsamer fahren müssen, führte das Gericht aus. Zudem habe der Einsatzzweck die Gefährdung Dritter nicht gerechtfertigt. Denn es sei nur um einen mutmaßlichen Einbruch gegangen. Eine akute Gefährdung habe nicht bestanden.

Laut Gericht durfte der Polizeibeamte daher anteilig in Höhe der Hälfte des Schadens in Regress genommen werden. Er muss damit rund 4225 Euro zahlen. Dabei sei berücksichtigt worden, dass der andere Unfallbeteiligte den Unfall mitverschuldet habe. Das Urteil vom 18. März ist noch nicht rechtskräftig.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

AfD-Chefin Weidel unterstützt Abschaffung des Verfassungsschutzes

AfD-Chefin Alice Weidel hat sich hinter den Vorstoß des des Spitzenkandidaten ihrer Partei in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, gestellt, die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu prüfen. "Selbstverständlich unterstütze ich diesen Vorstoß", sagte Weidel dem Nachrichtenportal The Pioneer laut Mitteilung vom Sonntagabend. Der Verfassungsschutz gehöre "in seiner jetzigen Form abgeschafft beziehungsweise zumindest grundlegend reformiert."

Klingbeil kündigt bessere steuerliche Bedingungen für Startups an

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat bessere steuerliche Bedingungen für Startups angekündigt. Die Bundesregierung werde so dafür sorgen, "dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Montagsausgaben). Sein Ziel sei, "dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können".

Zwei Verfahren: Russische Justiz befasst sich erneut mit Anti-Kriegs-Partei Jabloko

Die russische Justiz befasst sich am Montag (09.00 Uhr MESZ) erneut mit der von der bevorstehenden Parlamentswahl ausgeschlossenen Anti-Kriegs-Partei Jabloko. In Moskau findet vor dem Obersten Gerichtshof des Landes eine Anhörung zur Berufung von Jabloko-Chef Nikolaj Rybakow gegen den Ausschluss von dem für September geplanten Urnengang statt. Zeitgleich beginnt im nordwestrussischen Pskow die Urteilsverkündung gegen Jabloko-Vizechef Lew Schlosberg wegen "Diskreditierung der Armee".

Kallas: EU will Russland-Sanktionen deutlich ausweiten

Die EU will die Sanktionen gegen Russland nach den Worten der Außenbeauftragten Kaja Kallas in den kommenden Monaten deutlich ausweiten. "Im Herbst werde ich die weitreichendste Sanktionsliste seit Beginn des Krieges vorlegen. Sollte sie beschlossen werden, wird sich die Zahl der sanktionierten russischen Personen, Unternehmen und Organisationen sofort um ein Drittel erhöhen", sagte Kallas der Zeitung "Welt" vom Montag. "Der Druck muss verstärkt werden, bis Russland den Krieg beendet."

Textgröße ändern: