Pallade Veneta - Presse: Bundesregierung will 60 Chinook-Hubschrauber für Bundeswehr kaufen

Presse: Bundesregierung will 60 Chinook-Hubschrauber für Bundeswehr kaufen


Presse: Bundesregierung will 60 Chinook-Hubschrauber für Bundeswehr kaufen
Presse: Bundesregierung will 60 Chinook-Hubschrauber für Bundeswehr kaufen / Foto: HO - BOEING/AFP

Die Bundesregierung hat sich nach einem Medienbericht für einen neuen schweren Transporthubschrauber für die Bundeswehr entschieden. Die Truppe solle Maschinen des Typs CH-47F Chinook vom US-Hersteller Boeing erhalten, berichtete die "Bild am Sonntag" aus Regierungskreisen. Das Verteidigungsministerium wolle 60 Hubschrauber kaufen, die geschätzten Kosten lägen bei rund fünf Milliarden Euro.

Textgröße ändern:

Finanziert werden sollten die Hubschrauber aus dem 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr, hieß es in dem Bericht. Nächste Woche solle das Parlament von Ministerin Christine Lambrecht (SPD) informiert werden. Frühestens 2025/26 könnten die Chinook-Hubschrauber geliefert werden. Sie würden die rund 50 Jahre alten und reparaturanfälligen CH-53G-Hubschrauber vom US-Hersteller Sikorsky ablösen.

Mit der Entscheidung endet ein jahrelanger Streit, ob die Truppe den Chinook oder das neuere, aber auch teurere Sikorsky-Modell CH-53K bekommen soll. Den Ausschlag zugunsten von Boeing gab nach Informationen der "Bild am Sonntag" der Preis. Für dieselbe Summe hätte die Luftwaffe nur 40 Sikorsky-Maschinen bekommen. Weiteres Argument für das Boeing-Modell sei, dass viele Nato-Verbündete ebenfalls den Chinook einsetzten.

Andreas Schwarz (SPD), Hauptberichterstatter für den Verteidigungsetat im Haushaltsausschuss, sagte der Zeitung: "Grundsätzlich ist die Entscheidung zu begrüßen. Der Chinook ist auch bei zivilen Katastrophen wie einer Flut einsetzbar." Schwarz stellt für den Kauf zwei Bedingungen: "Die Hubschrauber müssen für Einsätze hinter feindlichen Linien in der Luft betankt werden können. Und die Wartung muss durch die deutsche Industrie erfolgen."

Boeing soll gegenüber dem Verteidigungsministerium zugesagt haben, die Luftbetankung für die deutschen Hubschrauber zu entwickeln. Die Wartung der Maschinen soll Airbus übernehmen.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Brand in Starlink-Station in Polen: Tusk gibt zwei Festnahmen in Deutschland bekannt

Nach einem Brand in einer Anlage des Satelliten-Kommunikationssystems Starlink in Polen hat Regierungschef Donald Tusk die Festnahme von zwei Verdächtigen in Deutschland bekanntgegeben. Die deutsche Polizei habe die beiden türkischen Staatsbürger im Auftrag der polnischen Behörden festgenommen, erklärte Tusk am Montag im Onlinedienst X. Sie stehen demnach im Verdacht, die Starlink-Station in der zentralpolnischen Region Masowien in Brand gesetzt zu haben. Tusk sprach von einem "weiteren Akt hybrider Kriegsführung".

Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat am Montag mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj telefoniert. Dieser habe Merz über die massiven russischen Luftangriffe auf zivile Ziele und die ukrainische Energieinfrastruktur am vergangenen Wochenende informiert, erklärte das Kanzleramt. Der Bundeskanzler bekräftigte demnach "die Solidarität Deutschlands mit den Ukrainerinnen und Ukrainern".

Vorfall in Fairford: USA und Verbündete verurteilen "gewaltsame Angriffe" des Iran

Nach dem Zwischenfall auf einem britischen Luftwaffenstützpunkt Ende September haben die USA und ihre Verbündeten, darunter auch Deutschland, "auf das Schärfste Irans Einsatz gewaltsamer Angriffe" verurteilt. Dabei gehe es um "Taten tödlicher Anschlagsplanung, Brandstiftung, Sabotage, Cyberangriffe und andere hybride Aktivitäten gegen uns und unsere Partner", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung, die am Montag vom US-Außenministerium veröffentlicht wurde.

Oberstes Gericht bestätigt Aussetzung von Wahlrecht für bestimmte Auslands-Spanier

Wenige Wochen vor den Neuwahlen in Spanien hält der Oberste Gerichtshof an der Aussetzung des Wahlrechts für zahlreiche außerhalb Spaniens lebende Wähler fest. Nach einer Beschwerde bekräftigten die Richter am Montag, dass bestimmte unter dem sogenannten Enkelgesetz eingebürgerte Spanier nur wählen dürfen, falls sie nachweisen können, dass ihre Angehörigen tatsächlich vor dem Bürgerkrieg (1936–1939) und der Franco-Diktatur (1939–1975) geflohen sind.

Textgröße ändern: