Pallade Veneta - Hamburger Oberverwaltungsgericht billigt Anwendung von Corona-Hotspotregelung

Hamburger Oberverwaltungsgericht billigt Anwendung von Corona-Hotspotregelung


Hamburger Oberverwaltungsgericht billigt Anwendung von Corona-Hotspotregelung
Hamburger Oberverwaltungsgericht billigt Anwendung von Corona-Hotspotregelung / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren den Erlass der Corona-Hotspotregelung in der Hansestadt gebilligt. Es wies nach Angaben vom Mittwoch eine Beschwerde mehrerer Antragsteller gegen die vom Hamburg Senat Ende März in Kraft gesetzte Bestimmung ab und bestätigte damit unanfechtbar eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Textgröße ändern:

Mit Blick auf die sich dynamische ausbreitende Infektionslage und des krankheitsbedingten Ausfalls von Krankenhauspersonal sei die Anwendung der Hotspotregelung gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz zum fraglichen Zeitpunkt "nachvollziehbar", erklärte das Gericht zur Begründung. Es habe eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht. Die Beschwerde habe auch nicht zeigen können, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Regel "durchgreifende Bedenken" bestünden.

Die Hotspotregelung ist nach dem Inkrafttreten einer Reform des Bundesinfektionsschutzgesetzes die einzige Möglichkeit für die Behörden in den Bundesländern, Zugangsregeln nach dem 2G- oder 3G-Prinzip bei Veranstaltungen oder Maskenpflichten etwa in Läden vorzuschreiben. Ansonsten sind nur präventive Maßnahmen in ganz bestimmten Bereichen gestattet, etwa in Kliniken und Pflegeheimen.

Nur Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg wandten die Hotspotregel bisher an. Beide Länder beschlossen inzwischen allerdings, diese wegen einer Entspannung der allgemeinen Infektionslage in den kommenden Tagen auslaufen zu lassen. In Hamburg ist dies am Samstag der Fall, in Mecklenburg-Vorpommern ab Donnerstag. Dort hatte das Oberverwaltungsgericht zuvor in einer Eilentscheidung darüber hinaus bereits einen Großteil der Maßnahmen wieder gekippt.

Einem Eilantrag gegen die Masken- und Testpflichten in Hamburger Schulen gab derweil das Verwaltungsgericht in der Hansestadt indes statt. Geklagt hatten demnach eine Schülerin und ein Schüler. Laut Gerichtsmitteilung vom Mittwoch wäre dafür eine "Rechtsvorschrift" erforderlich, nach dem derzeitigen Verfahren basiert die Anordnung allerdings lediglich noch auf einer Ermessensentscheidung der Schulbehörde. Die Entscheidung gilt nur für die Antragsteller.

A.Rispoli--PV

Empfohlen

Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika

Der spanische König Felipe VI. und Königin Letizia besuchen am Dienstag die spanische Exklave Ceuta in Nordafrika. Ende Juli waren mehr als 70.000 Menschen aus Marokko zu Fuß oder schwimmend nach Ceuta gelangt, es gab dutzende Tote. Die meisten kehrten zwar nach Marokko zurück oder wurden zurückgebracht. Tausende Migranten blieben aber in der nur 18 Quadratkilometer großen Exklave, wo sie auf der Straße oder an Stränden schlafen.

Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nimmt am Dienstag an einem internationalen Sicherheitsforum in Warschau teil. Beim Warsaw Security Forum (WSF) will der Minister zusammen mit seinen Kollegen aus Polen, Großbritannien und Norwegen über die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Sicherheit in Europa diskutieren, wie das Auswärtige Amt ankündigte.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Privilegien von Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe die Privilegien für Firmenerben. Wer betriebliches Vermögen erbt, muss meist deutlicher weniger Steuern darauf zahlen als die Erben von Privatvermögen, teilweise wird die Steuer auch ganz erlassen. Darum zog ein Erbe vor Gericht. Dieses will herausfinden, ob die unterschiedliche Behandlung vom Grundgesetz gedeckt ist. (Az. 1 BvR 804/22)

Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen

Nach dem Rücktritt von Bärbel Bas als Bundesarbeitsministerin und SPD-Parteichefin lässt sich der Co-Parteivorsitzende Lars Klingbeil eine erneute Kandidatur für die Parteispitze offen. "Ich weiß doch, welche Kritik es auch gibt", sagte Klingbeil am Montag im "heute journal" im ZDF. "Da geht es nicht um mich, und es geht auch nicht darum, dass ich am Amt klebe, sondern es geht um die bestmögliche Aufstellung."

Textgröße ändern: