Pallade Veneta - Landeswahlausschuss: 14 Parteien dürfen bei Landtagswahl in Brandenburg antreten

Landeswahlausschuss: 14 Parteien dürfen bei Landtagswahl in Brandenburg antreten


Landeswahlausschuss: 14 Parteien dürfen bei Landtagswahl in Brandenburg antreten
Landeswahlausschuss: 14 Parteien dürfen bei Landtagswahl in Brandenburg antreten / Foto: RONNY HARTMANN - AFP/Archiv

Zur Landtagswahl in Brandenburg in rund sechs Wochen können 14 Parteien antreten. Der Landeswahlausschuss ließ deren eingereichten Landeslisten am Freitag zu, wie Landeswahlleiter Josef Nußbaum nach einer Sitzung des Gremiums in Potsdam mitteilte. Zurückgewiesen wurden hingegen die Basisdemokratische Partei Deutschland (Die Basis) und die Partei der Rentner (PDR). Sie hatten die erforderlichen 2000 Unterstützungsunterschriften nicht vorlegen können.

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Unter den zugelassenen Parteilisten befinden sich die bereits aktuell im Landtag vertretenen Parteien SPD, AfD, CDU, Linke, Grüne und Freie Wähler (BVB/FW). Zugelassen sind darüber hinaus unter anderem auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die FDP. Insgesamt hatten 16 Parteien und Organisationen entsprechende Landeslisten für den Urnengang eingereicht.

In Brandenburg wird am 22. September ein neuer Landtag gewählt. Stärkste Kraft ist in Umfragen mit 23 bis 24 Prozent derzeit die AfD. Die SPD von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke und die CDU folgen bei Werten von 18 bis 20 Prozent. Deutlich aufholen konnte in den vergangenen Monaten das BSW, das bei zwischen 16 und 17 Prozent gesehen wird. Auf jeweils fünf Prozent kamen zuletzt Grüne und Linke, während FDP und BVB/FW die Fünf-Prozent-Hürde in Umfragen zumeist verfehlten.

O.Pileggi--PV

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