Pallade Veneta - EuGH-Gutachter: Schlepper und humanitäre Helfer nicht über einen Kamm scheren

EuGH-Gutachter: Schlepper und humanitäre Helfer nicht über einen Kamm scheren


EuGH-Gutachter: Schlepper und humanitäre Helfer nicht über einen Kamm scheren
EuGH-Gutachter: Schlepper und humanitäre Helfer nicht über einen Kamm scheren / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Beim Straftatbestand der Beihilfe zur illegalen Einreise sollen Gerichte kommerzielle Schlepper und Helfer mit humanitären oder privaten Gründen nicht über einen Kamm scheren müssen. Das verlange der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, befand am Donnerstag ein richterlicher Rechtsgutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Luxemburger Richter sind daran nicht gebunden, folgen den sogenannten Generalanwälten aber in den allermeisten Fällen. (Az. C-460/23)

Textgröße ändern:

Im Streitfall geht es um eine Frau aus der Demokratischen Republik Kongo in Zentralafrika, die mit ihrer Tochter und einer Nichte am Flughafen Bologna nach Italien einreiste. Für alle drei legte sie dabei gefälschten Papiere vor. Später beantragte sie internationalen Schutz. Sie selbst habe Morddrohungen von ihren früheren Lebensgefährten erhalten. Die Mädchen habe sie aus Sorge um ihre körperliche Unversehrtheit mitgenommen.

Vor dem Strafgericht in Bologna wurde sie wegen Beihilfe zur illegalen Einreise angeklagt. Das Gericht fragte beim EuGH an, ob nach der EU-Grundrechtecharta eine solche Beihilfe aus privaten und humanitären Gründen straffrei bleiben muss.

EuGH-Generalanwalt Jean Richard de la Tour betonte zunächst, dass illegale Einreise generell Gefahren für die öffentliche Sicherheit, aber auch für die Flüchtlinge selbst mit sich bringe. Daher sei es nicht unverhältnismäßig, wenn EU-Recht hier einen generellen Straftatbestand vorsehe. Die entsprechende EU-Richtlinie sei mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar.

Dabei müsse das nationale Recht den Gerichten aber die Möglichkeit geben, zwischen unterschiedlichen Motivationen bei der Beihilfe zur illegalen Einreise zu unterscheiden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlange, dass Menschen, die "aus Menschlichkeit oder aus einer Not heraus" handeln, anders behandelt werden als kommerzielle Schlepper. Allerdings könnten solche Motive auch nur vorgeschoben sein, was ebenfalls dafür spreche, auch solche Fälle einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen.

Das abschließende Urteil wird für den kommenden Sommer erwartet. Dabei sind die Luxemburger Richter nicht an die sogenannten Schlussanträge der Generalanwälte gebunden, sie folgen ihnen aber in den allermeisten Fällen.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Zentralrat der Juden kritisiert Berliner Vereinbarung zu Antisemitismus

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hält die jüngste Vereinbarung von Linken, Grünen und SPD in Berlin zur Bekämpfung des Antisemitismus für unzureichend. In dem Papier sei von "'Sanktionsmechanismen' bei antisemitischen Vorfällen in den Fraktionen" die Rede, sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Freitagsausgaben). Für Sanktionen gebe es bei der Linkspartei "seit Monaten zahlreiche, schwerwiegende Anlässe". Konsequenzen, die über Lippenbekenntnisse hinausgingen, gebe es aber bis heute nicht.

Internationaler Strafgerichtshof bezeichnet Duterte als verhandlungsfähig

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagte frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte ist aus Sicht des Tribunals verhandlungsfähig. Das Gericht zeigte sich nach eigenen Angaben vom Donnerstag "überzeugt, dass der Angeklagte in der Lage ist, seine mit einem gerechten Verfahren verbundenen Rechte wirksam auszuüben". Die Einschätzung beruhe auf Angaben unabhängiger Sachverständiger sowie auf Angaben beteiligter Parteien.

Koalitionsausschuss lässt Fragen offen: "Gute Atmosphäre" aber wenig Greifbares

Ein "gutes Treffen" im Kanzleramt - aber keine greifbaren Ergebnisse: Beim mit Spannung erwarteten Koalitionsausschuss sind viele Fragen offen geblieben. Nach Angaben von Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) vereinbarten Union und SPD die "nächsten Schritte" bei den anstehenden Reformen. Beim Thema Rente gebe es allerdings "einige Klärungspunkte in der Koalition", sagte der SPD-Chef am Donnerstag in Luxemburg. Das deutsche Handwerk kritisierte, ein überzeugender Reformzeitplan sei "nicht erkennbar".

Stadt Mannheim muss umstrittenen Artikel zu Swingerparty doch veröffentlichen

Die Stadt Mannheim muss einen umstrittenen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat im Zusammenhang mit einer Swingerparty veröffentlichen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof wies nach Angaben vom Donnerstag eine Beschwerde von Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) dagegen zurück. In dem Artikel kritisiert Ferrat die Stadt wegen Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus.

Textgröße ändern: