Pallade Veneta - Google und Meta zunächst von Pflicht zur Meldung strafbarer Inhalte ausgenommen

Google und Meta zunächst von Pflicht zur Meldung strafbarer Inhalte ausgenommen


Google und Meta zunächst von Pflicht zur Meldung strafbarer Inhalte ausgenommen
Google und Meta zunächst von Pflicht zur Meldung strafbarer Inhalte ausgenommen

Ab Dienstag müssen Internetunternehmen mutmaßlich strafbare Äußerungen in sozialen Medien bei einer neuen Zentralstelle des Bundeskriminalamts melden (BKA) - Google und der Facebook-Betreiber Meta sind von dieser Vorgabe zunächst aber befreit. Grund seien Klagen der beiden Unternehmen gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das ab dem 1. Februar eigentlich eine Weiterleitungspflicht vorschreibt, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Montag in Berlin. Diese Klagen müssten nun zunächst geprüft werden.

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Gegenüber Google und Meta seien sogenannte Stillhaltezusagen abgegeben worden, "um dem Gericht eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen", sagte der Sprecher. Die Klagen seien vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig und beträfen eine "überaus komplexe Rechtsfrage".

Meta und Google halten es nach eigenen Angaben für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Da die alte Koalition mit dem Gesetz und der Anzeigepflicht Neuland betreten hat, steht eine juristische Grundsatzentscheidung an.

Auch der Kurzbotschaftendienst Twitter klagt nach eigenen Angaben vor dem Kölner Gericht gegen die Meldepflicht. "Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht", erklärte ein Sprecher am Montag gegenüber dem "Spiegel".

Besonderen Anstoß nehme Twitter an der "Verpflichtung zur proaktiven Weitergabe von Nutzerdaten", sagte der Sprecher. Das Unternehmen sei besorgt, dass die neue Regelung "private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt".

O.Merendino--PV

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