Pallade Veneta - Eilbeschluss in Köln: Deutscher Drohnenvertrag mit Israel muss nicht geändert werden

Eilbeschluss in Köln: Deutscher Drohnenvertrag mit Israel muss nicht geändert werden


Eilbeschluss in Köln: Deutscher Drohnenvertrag mit Israel muss nicht geändert werden
Eilbeschluss in Köln: Deutscher Drohnenvertrag mit Israel muss nicht geändert werden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein Mann aus dem Gazastreifen ist mit dem Versuch gescheitert, die Bundesregierung zu einer Änderung des Vertrags mit der israelischen Armee zur Überlassung von zwei Drohnen zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Eilantrag nach Angaben vom Freitag ab. Der Mann könne nicht verlangen, dass jedweder Einsatz der Drohnen bei Kampfhandlungen in Gaza vertraglich unterbunden werde.

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Die Bundeswehr hatte von den israelischen Streitkräften Drohnen des Typs Heron TP geleast. Nach dem Überfall der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas im Oktober 2023 überließ die Bundeswehr Israel zwei dieser waffenfähigen, aber nicht bewaffneten Drohnen.

Der Mann aus dem Gazastreifen wollte das Bundesverteidigungsministerium dazu verpflichten lassen, sicherzustellen, dass die Drohnen nicht für Kämpfe im Gazastreifen eingesetzt würden. Ihm fehle aber das Rechtsschutzbedürfnis, erklärte das Gericht. Der Bundesregierung zufolge sei bereits mit Israel vertraglich vereinbart, dass die überlassenen Drohnen nur im Einklang mit humanitärem Völkerrecht eingesetzt werden dürften.

Es stehe dem Antragsteller nicht zu, die Vertragsänderung von der Bundesrepublik zu verlangen. Weder das Kriegswaffenkontrollgesetz noch supranationale Rechtsquellen böten dafür eine Grundlage. Die Bundesrepublik habe hier auch keine grundgesetzliche Schutzpflicht der Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit. Denn die unbewaffneten Drohnen der israelischen Armee wieder zu überlassen, sei kein maßgeblicher Teilakt eines zur Beeinträchtigung oder Gefährdung von Grundrechten führenden Gesamtgeschehens.

Das Verwaltungsgericht prüfte im Eilverfahren auch, ob jeder Einsatz von Drohnen völkerrechtswidrig sei. Das sei aber nicht ersichtlich, erklärte es. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde erhoben werden. Darüber würde das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Der Gazastreifen ist durch den Krieg zwischen Israel und der Hamas, der durch den brutalen Überfall ausgelöst wurde, nahezu völlig zerstört. Aktuell herrscht eine Waffenruhe, deren erste Phase allerdings am Samstag auslief.

O.Merendino--PV

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