Pallade Veneta - Israels Oberster Gerichtshof setzt Entlassung von Geheimdienstchef Bar aus

Israels Oberster Gerichtshof setzt Entlassung von Geheimdienstchef Bar aus


Israels Oberster Gerichtshof setzt Entlassung von Geheimdienstchef Bar aus
Israels Oberster Gerichtshof setzt Entlassung von Geheimdienstchef Bar aus / Foto: JOHN WESSELS - AFP/Archiv

Israels Oberster Gerichtshof hat die von Regierungschef Benjamin Netanjahu angestrebte Entlassung von Inlandsgeheimdienstchef Ronen Bar vorerst gestoppt. Die Entscheidung der Regierung werde so lange ausgesetzt, bis alle Berufungsanträge angehört worden seien, erklärte der Gerichtshof am Freitag. Dafür setzte er eine Frist bis zum 8. April. Netanjahu beharrte dagegen auf dem Recht der Regierung, über die Leitung des Inlandsgeheimdienstes Schin Bet zu entscheiden.

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"Es wird keinen Bürgerkrieg geben!", schrieb Netanjahu im Kurzbotschaftendienst X. "Israel ist ein Rechtsstaat, und laut Gesetz entscheidet die israelische Regierung darüber, wer der Chef von Schin Bet wird."

Die israelische Regierung hatte zuvor dem Vorschlag Netanjahus zugestimmt, Bar zu entlassen. Dieser werde als Chef des Inlandsgeheimdienstes spätestens am 10. April zurücktreten oder sobald ein Nachfolger nominiert sei, erklärte Netanjahus Büro in der Nacht zum Freitag.

Mehrere Oppositionsparteien legten daraufhin Beschwerde beim Obersten Gerichtshof ein und erklärten, die Entscheidung der Regierung beruhe "auf einem eklatanten Interessenskonflikt" Netanjahus. In der Geschichte Israels war noch nie ein Inlandsgeheimdienstchef entlassen worden.

Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erklärte Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara, der Regierung sei es verboten, den Geheimdienstchef zu entlassen. Folglich könne sie auch keinen Nachfolger ernennen. Gespräche zur Besetzung des Postens sollten nicht geführt werden.

Netanjahu begründete seine Entscheidung mit einem "fortwährenden Misstrauen" gegenüber Bar. Dessen Entlassung sei nötig, um den Inlandsgeheimdienst nach dessen Versagen beim Überfall der radikalislamischen Hamas vom 7. Oktober 2023 "wiederherzustellen".

Bar bezeichnete die Entscheidung zu seiner Entlassung dagegen als politisch motiviert. In einem am Donnerstag veröffentlichten Brief schrieb er, es gehe Netanjahu um Eigeninteresse und darum, Ermittlungen des Geheimdienstes "über die Ereignisse, die zum 7. Oktober führten, und andere ernsthafte Angelegenheiten zu verhindern".

Bar nannte dabei "komplexe, umfassende und höchst sensible Ermittlungen" über mutmaßliche Geldflüsse aus Katar an das Umfeld Netanjahus. Medien nennen den Fall "Qatargate".

Die Beziehung zwischen Netanjahu und Bar war bereits vor dem 7. Oktober angespannt, vor allem wegen des von Netanjahu angestrebten Umbaus der Justiz, gegen den es in Israel monatelange Massenproteste gegeben hatte. Kritiker der Regierungspläne sehen darin eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat in Israel. Der von Netanjahu angestrebte Umbau der Justiz sieht unter anderem vor, dem Obersten Gerichtshof die Möglichkeit zu nehmen, Entscheidungen der Regierung als "unangemessen" einzustufen und diese außer Kraft zu setzen.

Auch gegen eine weitere Netanjahu-Kritikerin will die israelische Regierung vorgehen. Für Sonntag wurde ein Votum der Regierung angesetzt, das eine Entlassung von Generalstaatsanwältin Baharav-Miara in die Wege leiten soll. Grund dafür seien Baharav-Miaras "unangemessenes Verhalten" sowie "entscheidende und anhaltende Differenzen" zwischen ihr und der Regierung, erklärte Netanjahus Büro.

Baharav-Miara ist eine vehemente Verfechterin der Unabhängigkeit der Justiz und die erste Frau an der Spitze der israelischen Generalstaatsanwaltschaft. Den von Netanjahu angestrebten Umbau der Justiz hat sie als "illegal" bezeichnet, die Entscheidung zur Entlassung des Geheimdienstchefs nannte sie "beispiellos".

In Israel haben tausende Menschen gegen die geplanten Entlassungen Bars und Baharav-Miaras protestiert. Auch Israels Präsident Isaac Herzog kritisierte die "kontroversen Maßnahmen" der Regierung, welche die Spaltung Israels vorantrieben.

Y.Destro--PV

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