Pallade Veneta - Mehrere Bundesländer gehen verstärkt gegen Nazi-Symbole bei Corona-Protesten vor

Mehrere Bundesländer gehen verstärkt gegen Nazi-Symbole bei Corona-Protesten vor


Mehrere Bundesländer gehen verstärkt gegen Nazi-Symbole bei Corona-Protesten vor
Mehrere Bundesländer gehen verstärkt gegen Nazi-Symbole bei Corona-Protesten vor

In mehreren Bundesländern geht die Justiz laut Regierungsangaben verstärkt gegen Holocaust-relativierende Symbole und Äußerungen bei Corona-Protesten vor. "Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung", sagte die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Mittwochsausgaben).

Textgröße ändern:

Deshalb sei es absolut richtig, "dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird."

Auch das bayerische Justizministerium wies darauf hin, dass Äußerungen, die staatliche Corona-Maßnahmen mit dem Holocaust vergleichen, insbesondere den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen können. Es sei daher ein "Informationsschreiben" an die Verbände der bayerischen Polizei erstellt worden, "in dem diese gebeten wurden, entsprechende Fälle zur Prüfung des Anfangsverdachts für eine Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorzulegen", teilte das Ministerium auf RND-Anfrage mit.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte dem RND: "Für Antisemitismus darf es keinen Platz in Deutschland geben". Deutschland habe eine "besondere Verantwortung gegenüber Menschen jüdischen Glaubens. Es ist unsere Aufgabe, den Judenhass in unserer Gesellschaft zu erkennen, zu benennen und zu bekämpfen. Deshalb gehen wir entschlossen dagegen vor."

Auch die Generalstaatsanwaltschaften in Hamburg und Sachsen halten das öffentliche Zeigen von "Judensternen" mit "Ungeimpft"-Aufschrift und die Verbreitung Holocaust-relativierender Aussagen grundsätzlich für strafbar, wie Sprecher dem RND mitteilten. Die Justizministerien in Nordrhein-Westfalen und Hessen halten es zumindest für naheliegend, dass der Straftatbestand der Volksverhetzung in solchen Fällen erfüllt wird. Mehrere Bundesländer verwiesen auf RND-Anfrage auf die Unabhängigkeit der Justiz und wollten keine eigene Bewertung abgeben.

D.Bruno--PV

Empfohlen

US-Regierung begrüßt Aus für IStGH-Chefankläger Khan

Die US-Regierung hat die Amtsenthebung des Chefanklägers am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, begrüßt. "Es ist gut, dass er weg ist, aber er ist nur ein kleines Rädchen in dieser unwiederbringlich korrupten Institution", erklärte der Sprecher des US-Außenministeriums, Tommy Pigott, am Freitag (Ortszeit) im Onlinedienst X mit Blick auf Khan. "Das heutige Ergebnis wird keinerlei Einfluss auf die Pläne der USA haben, den IStGH zu zerschlagen", fügte er hinzu.

Diplomaten: IStGH-Vertragsstaaten beschließen Aus für Chefankläger Khan

Der unter Druck geratene Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, muss gehen. Bei einer Sitzung der Vertragsstaaten in New York stimmte eine deutliche Mehrheit dafür, den britischen Juristen seines Postens zu entheben, wie Diplomaten am Freitag mitteilten. Der heute 56-jährige Khan hatte sein Amt wegen Vorwürfen sexuellen Fehlverhaltens bereits vor gut einem Jahr niedergelegt.

Rekordstrafe für Google: Trump droht EU mit höheren Zöllen

Wegen eines Rekordbußgelds der Europäischen Union für Google hat US-Präsident Donald Trump den Europäern mit höheren Zöllen gedroht. Die EU werde einen "sehr hohen Preis" für die Wettbewerbsstrafe von 890 Millionen Euro zahlen, erklärte Trump am Freitag in seinem Onlinedienst Truth Social. Er kündigte eine neue Zolluntersuchung gegen die EU an und begründete diese mit dem angeblichen "Ausrauben amerikanischer Unternehmen".

Streit um Aufnahmeprogramm: Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg

Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss. Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Ministerium verweigert. Das Bundesinnenministerium sieht sich indes durch die Entscheidung in seinem Kurs weitgehend bestätigt.

Textgröße ändern: