Pallade Veneta - Gericht: Straffälliger Mann aus Pakistan darf ausgewiesen werden

Gericht: Straffälliger Mann aus Pakistan darf ausgewiesen werden


Gericht: Straffälliger Mann aus Pakistan darf ausgewiesen werden
Gericht: Straffälliger Mann aus Pakistan darf ausgewiesen werden / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein unter anderem wegen Sexualstraftaten verurteilter Mann aus Pakistan darf laut einem Gerichtsurteil aus Deutschland ausgewiesen werden. Die Anwesenheit des Manns gefährde hierzulande die öffentliche Sicherheit und Ordnung, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe laut Mitteilung vom Dienstag. Die Klage des Manns gegen eine entsprechende Ausweisungsverfügung wies das Gericht damit ab.

Textgröße ändern:

Der Pakistaner war 2015 nach Deutschland gekommen. Sein Asylverfahren blieb aber erfolglos. Später wurde er Vater eines deutschen Kinds. Seitdem war er geduldet. Laut Gerichtsangaben wurde der Mann mehrfach straffällig. Das Landgericht Tübingen verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren Haft wegen Vergewaltigung mit schwerem sexuellem Kindesmissbrauchs und wegen Abgabe von Drogen an Minderjährige.

Daneben ergingen auch Strafbefehle wegen Betrugs, Bedrohung, Diebstahls und Erschleichens von Leistungen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ordnete im März 2024 schließlich die Ausweisung des inhaftierten Manns an - zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun entschied.

Das Gericht sah aufgrund der vorsätzlichen Straftaten des Klägers ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse". Denn von dem Kläger gehe nach wie vor die Gefahr aus, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten begehen werde.

Dabei berücksichtigte das Gericht, dass der Kläger von seiner Persönlichkeit her eigene Verfehlungen leugne und sich manipulativ verhalte. Er habe seine Taten bisher nicht aufgearbeitet und zeige kein Unrechtsbewusstsein. Es bestehe keine positive Sozialprognose.

Die Bindung zu seinem Kind schätzte das Gericht zudem nicht als besonders eng ein. Der Mann habe sein Engagement schon vor der Haft nur auf Besuche beschränkt. Daher wiege das Ausweisungsinteresse schwerer als das Bleibeinteresse. Das Urteil fiel Ende Mai, es ist noch nicht rechtskräftig.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

CSU-Landesgruppe in Bundestag trifft sich zu Sommerklausur

Inmitten der ersten Kabinettsumbildung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) treffen sich die Bundestagsabgeordneten der CSU am Montag (12.30 Uhr) zu einer zweitägigen Sommerklausur im fränkischen Kloster Banz. Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Markus Söder stößt zu den Beratungen der CSU-Landesgruppe dazu.

Merz äußert sich als Parteichef zu Umbesetzungen

CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will sich am Montag (12.00 Uhr) auf einer Pressekonferenz zu den aktuellen Entwicklungen in Partei und Regierung äußern. Es wird erwartet, dass es dabei insbesondere um die Nachfolge von Generalsekretär Carsten Linnemann gehen wird, der als Bundesgesundheitsminister ins Kabinett wechselt. Zuvor finden Beratungen der CDU-Gremien statt. Dem Vernehmen nach soll CDU-Schatzmeisterin Franziska Hoppermann neue Generalsekretärin werden.

Ölpreise fallen wegen Hoffnung auf Entspannung im Iran-Krieg deutlich

Die Ölpreise sind zu Beginn des asiatischen Handels am Montag um mehr als fünf Prozent gefallen. Händler schöpften nach zwei Nächten ohne neue US-Angriffe auf den Iran Hoffnung auf eine Entspannung und mögliche neue Verhandlungen zwischen Washington und Teheran.

Brasilien ruft Botschafter nach Äußerungen von Argentiniens Präsident Milei zurück

Wegen abfälliger Äußerungen von Argentiniens Staatschef Javier Milei über den brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva hat Brasilien seinen Botschafter im Nachbarland zurückgerufen. Angesichts der "beleidigenden Äußerungen des argentinischen Staatschefs" habe Außenminister Mauro Vieira beschlossen, Botschafter Julio Bitelli zu Konsultationen zurückzubeordern, teilte das Außenministerium am Sonntag mit.

Textgröße ändern: