Pallade Veneta - Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen

Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen


Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen

Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Es entschied allerdings, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. (Az. 2 BvR 508/21)

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Das Gericht hielt fest, "dass dem deutschen Staat ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend obliegt, den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren", erklärte Gerichtsvizepräsidentin Doris König.

Für diesen Schutzauftrag legte das Gericht zwei Voraussetzungen fest. Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.

Eine solche Gefahr sah das Gericht im Fall der US-Drohneneinsätze im Jemen nicht. Es konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien anwenden, um legitime militärische Ziele von geschützten Zivilisten abzugrenzen.

Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.

Die beiden Männer aus dem Jemen erlebten im Jahr 2012 einen Drohnenangriff in ihrem Heimatort mit, der eigentlich Extremisten galt. Dabei wurden aber nach ihren Angaben auch zwei unbeteiligte Verwandte von ihnen getötet. Sie wollten erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.

Zuerst wandten sie sich an die Verwaltungsgerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber 2020 gegen sie. Es hielt den Bezug zum deutschen Staatsgebiet nicht für eng genug. Die Männer reichten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wo sie nun ebenfalls keinen Erfolg hatten.

Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Es sei deutlich geworden, "dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD). Er betonte: "Die universelle Geltung der Menschenrechte ist handlungsleitend für diese Bundesregierung."

Es sei ein Anliegen der beiden Beschwerdeführer gewesen, "stellvertretend für andere die Rechtsgrundsätze feststellen zu lassen", sagte ihr Anwalt Andreas Schüller. Das hätten sie erreicht und könnten stolz darauf sein, "aber ihre persönliche Situation ganz konkret wird es natürlich jetzt leider nicht ändern".

R.Zaccone--PV

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