Pallade Veneta - EuGH: Asylbewerber nicht nur wegen illegalen Aufenthalts im Land in Haft nehmen

EuGH: Asylbewerber nicht nur wegen illegalen Aufenthalts im Land in Haft nehmen


EuGH: Asylbewerber nicht nur wegen illegalen Aufenthalts im Land in Haft nehmen
EuGH: Asylbewerber nicht nur wegen illegalen Aufenthalts im Land in Haft nehmen / Foto: PETRAS MALUKAS - AFP/Archiv

Ein Asylbewerber kann auch bei besonders großem Zustrom von Ausländern nicht mit der alleinigen Begründung in Haft genommen werden, dass er sich illegal im Land aufhalte. Der Staat müsse in solchen Fällen deutlich machen, dass derjenige eine Bedrohung für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung sei, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg per Eilvorabentscheidung. Es ging um neue Asylregelungen in Litauen wegen der Lage an der Grenze zu Belarus. (Az. C-72/22)

Textgröße ändern:

Seit Sommer 2021 kamen tausende Flüchtlinge über Belarus an die EU-Außengrenzen, wurden dort aber abgewiesen. Die EU wirft dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko vor, Migranten gezielt an die EU-Außengrenzen zu schleusen, um Druck auszuüben. Im Juli rief Litauen den Notstand aus. Das Land verschärfte außerdem seine Asylvorschriften.

Das Oberste Verwaltungsgericht in Litauen ist nun mit dem Fall eines Migranten aus einem Drittstaat befasst, der über Belarus erst nach Litauen und dann nach Polen reiste, wo er ohne die notwendigen Papiere gestoppt wurde. Die litauischen Behörden beantragten zunächst erfolgreich, ihn vorübergehend in Haft zu nehmen, wogegen er sich vor Gericht wehrt.

Dieses fragte den EuGH, ob die Neuregelungen mit dem EU-Recht vereinbar seien. Im konkreten Fall muss es selbst entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

C.Grillo--PV

Empfohlen

Angriff am helllichten Tag: Russische Drohne trifft Geheimdienst-Zentrale in Kiew

Am helllichten Tag ist der Sitz des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU im Zentrum von Kiew von einer russischen Drohne getroffen worden. Der Angriff am Freitag habe "direkt" auf das Büro des Geheimdienstchefs gezielt, erklärte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj im Onlinedienst Telegram. Nach Behördenangaben wurden zwölf Menschen verletzt. Der Angriff erfolgte kurz vor einem Besuch der US-Gesandten Steve Witkoff und Jared Kushner in Kiew.

Weitere Umfrage vor Berliner Abgeordnetenhauswahl sieht CDU vor Linkspartei

Gut zwei Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin sieht eine weitere Umfrage die regierende CDU knapp vor der oppositionellen Linken. Die Christdemokraten von Spitzenkandidat Stefan Evers kommen laut der am Freitag veröffentlichten Erhebung des Instituts Insa für die "Bild"-Zeitung auf 20 Prozent. Die Linkspartei um Spitzenkandidatin Elif Eralp folgt mit 19 Prozent.

Nach Schusswechsel zwischen Geheimdiensten: Selenskyj kündigt Entlassungen an

Nach einem Schusswechsel zwischen Mitgliedern zweier ukrainischer Geheimdienste in Kiew hat Präsident Wolodymyr Selenskyj personelle Konsequenzen angekündigt. Mehrere Abteilungsleiter beim Inlandsgeheimdienst SBU und dem Militärgeheimdienst GUR würden entlassen, erklärte Selenskyj am Donnerstagabend und betonte, die beiden Geheimdienste müssten "Rechenschaft ablegen." Zwei mutmaßlich an der Schießerei beteiligte Mitarbeiter der beiden Dienste wurden am Freitag unter gerichtlichen Auflagen freigelassen.

Frankreichs Regierung verzichtet auf verpflichtendes Einwegpfand

Mit einem landesweiten Pfand auf Plastikflaschen wird es in Frankreich nichts: Nach heftigen Protesten ruderte die Regierung zurück und erklärte am Freitag, den Kommunen keine Pfandpflicht auf Einwegflaschen aufzuerlegen. Nach offiziellen Angaben lag die Recyclingquote für Plastikflaschen in Frankreich 2024 bei 58 Prozent, deutlich hinter dem erklärten Ziel von 90 Prozent.

Textgröße ändern: