Pallade Veneta - SPD weist Unionswunsch nach Änderung von Selbstbestimmungsgesetz zurück

SPD weist Unionswunsch nach Änderung von Selbstbestimmungsgesetz zurück


SPD weist Unionswunsch nach Änderung von Selbstbestimmungsgesetz zurück
SPD weist Unionswunsch nach Änderung von Selbstbestimmungsgesetz zurück / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Die Union will das Selbstbestimmungsgesetz zur freien Wahl des Geschlechtseintrags reformieren - der Koalitionspartner SPD allerdings ist skeptisch. "Pauschale Verschärfungen oder ein Rückdrehen des Gesetzes lehne ich klar ab", sagte Falko Droßmann, der queerpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Donnerstag. Trotz einzelner missbräuchlicher Anwendungen des Gesetzes sehe er kein "strukturelles Problem" mit dem Selbstbestimmungsrecht.

Textgröße ändern:

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte am Donnerstag seine Forderung nach einer Reform des Gesetzes. "Es braucht eine Debatte darüber, wie man die Missbrauchsmöglichkeiten minimieren oder verhindern kann und danach dann politische Entscheidungen zu treffen", sagte Dobrindt dem Portal ZDFheute.de. Es gehe darum, "dass hier Missbrauchsmöglichkeiten ganz offensichtlich durch dieses Gesetz gegeben sind".

Angestoßen wurde die Diskussion durch den Fall der Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich. Liebich war einst unter dem Vornamen Sven aufgetreten, hatte Geschlechtseintrag und Namen aber kurz nach Inkrafttreten des von der Ampelkoalition verabschiedeten Gesetzes ändern lassen. Dabei steht der Verdacht im Raum, Liebich habe den Geschlechtseintrag nur geändert, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und die Haftbedingungen für sich zu beeinflussen, also in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden.

"Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein", sagte Dobrindt dem Portal ZDFheute.de mit Blick auf den Fall Liebich. "Die Öffentlichkeit, die Politik, die Justiz soll hier an der Nase herumgeführt werden."

Er könne sich nicht vorstellen, dass Politikerinnen und Politiker einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes wie im Fall Liebich gutheißen könnten, sagte Dobrindt. "Wenn man das aber nicht will und sieht, dass es stattfindet, dann muss man darüber diskutieren: Wie kann man das unterbinden."

Der SPD-Abgeordnete Droßmann sieht dafür aber keinen Grund. "Der Fall Liebich ist ein gezielter Missbrauchsversuch eines bekannten Rechtsextremisten und kein strukturelles Problem des Selbstbestimmungsgesetzes", sagte er dem "Spiegel".

Im Wahlkampf hatte die Union noch eine Abschaffung des Gesetzes gefordert. Im Koalitionsvertrag mit der SPD wurde dann eine Evaluierung bis spätestens Juli 2026 vereinbart.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Krankenversicherung: Warken kündigt Milliarden-Sparprogramm für den Sommer an

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angesichts der enormen Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung ein milliardenschweres Sparpaket angekündigt. "Wir müssen für das nächste Jahr ein Defizit in zweistelliger Milliardenhöhe ausgleichen - deutlich mehr als im vergangenen Jahr", sagte Warken dem "Handelsblatt" nach Angaben vom Mittwoch. Sie bekräftigte dabei ihr Ziel, die Beiträge für die Versicherten stabil zu halten.

Großer Einigungsbedarf bei dritter Ländertarifrunde

Zum Auftakt der dritten Tarifrunde für die Bundesländer außer Hessen haben die Tarifparteien zunächst weit auseinander gelegen. Die Gewerkschaften müssten von ihren Maximalforderungen Abstand nehmen, sagte Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Mittwoch als Verhandlungsführer der Länder in Potsdam. Bis Freitag wollen die Tarifparteien nach drei Verhandlungstagen einen Tarifabschluss erreichen.

Behörden: Vater und drei kleine Kinder bei russischem Angriff in Ostukraine getötet

Bei einem russischen Drohnenangriff in der ostukrainischen Region Charkiw sind nach Angaben der dortigen Behörden drei kleine Kinder und ihr Vater getötet worden. Die schwangere Mutter und die Großmutter der Kinder wurden bei dem Angriff auf ein privates Wohnhaus in der Stadt Bohoduchiw verletzt, wie die Behörden am Mittwoch mitteilten. Der tödliche Angriff auf die Familie löste Entsetzen in der Ukraine aus.

Lautstark Geburtstag gefeiert: Polizei durfte Mann nicht in Gewahrsam nehmen

Die Polizei hat einem Gerichtsurteil zufolge einen Mann in Essen nach einer nächtlichen Ruhestörung nicht in Gewahrsam nehmen dürfen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Maßnahme für rechtswidrig, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte im August 2022 mit seiner Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung seinen Geburtstag gefeiert. Ab Mitternacht beschwerte sich eine Nachbarin mehrfach über laute Musik.

Textgröße ändern: