Pallade Veneta - Tanzverbot an Karfreitag: Karlsruhe entscheidet nicht über Regeln aus Niedersachsen

Tanzverbot an Karfreitag: Karlsruhe entscheidet nicht über Regeln aus Niedersachsen


Tanzverbot an Karfreitag: Karlsruhe entscheidet nicht über Regeln aus Niedersachsen
Tanzverbot an Karfreitag: Karlsruhe entscheidet nicht über Regeln aus Niedersachsen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Das niedersächsische Tanzverbot an Gründonnerstag und Karfreitag wird nicht zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe erklärte nach Angaben vom Dienstag eine Richtervorlage des Amtsgerichts Göttingen für unzulässig, das wissen wollte, ob die Regelungen in Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Amtsgericht setzte sich demnach nicht genügend damit auseinander, was das Verfassungsgericht bereits zu Tanzverboten entschied. (Az. 1 BvL 2/25)

Textgröße ändern:

Den Fragen aus Göttingen lag der Fall eines Klubbetreibers zugrunde, gegen den die Stadt wegen einer Veranstaltung in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag 2024 eine Geldbuße verhängte. Er ging dagegen vor Gericht vor. Das Amtsgericht setzte das Verfahren aus und fragte in Karlsruhe nach der Verfassungsmäßigkeit der niedersächsischen Regelungen.

Es sah mögliche Verstöße gegen die Religionsfreiheit, die Freiheit der Berufsausübung und den allgemeinen Gleichheitssatz. So würden Nichtchristen durch die Tanzverbote dazu gezwungen, sich an Gründonnerstag und Karfreitag wie gläubige Christen zu verhalten und an diesen Tagen auf weltliche Vergnügungen zu verzichten.

Das Verfassungsgericht verwies nun auf seine Entscheidung zum bayerischen Tanzverbot von 2016. Damit hatte es das strikte Tanz- und Entertainmentverbot am Karfreitag in Bayern gekippt. Ein solches absolutes Verbot könne in Einzelfällen gegen die Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit verstoßen. Es müsse Ausnahmen geben für besondere Veranstaltungen, die auf den "öffentlichen Meinungsbildungsprozess" zielten, erklärte das Gericht damals.

Mit diesem Beschluss habe das Amtsgericht sich nicht ausreichend auseinandergesetzt, teilte es nun mit. Beispielsweise erklärte das Amtsgericht demnach nicht, wie die Tanzverbote in Niedersachsen Nichtchristen eine bestimmte innere Haltung abverlangten. Ein Tag dürfe als stiller Tag geschützt werden, wenn es nur um den äußeren Rahmen geht.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Olympia: Ukrainischer Sportler will Gedenkhelm trotz IOC-Verbots tragen

Der Helm eines ukrainischen Athleten mit den Porträts von im russischen Angriffskrieg getöteten Sportlern seines Landes sorgt für heftigen Streit bei Olympia: Das Internationale Olympische Komitee (IOC) verbot Wladislaw Heraskewytsch am Dienstag das Tragen des Helmes und begründete dies mit den Richtlinien zu "politischen Symbolen". Der Skeleton-Fahrer kündigte dessen ungeachtet am Abend an, den Helm im Wettkampf tragen zu wollen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj verteidigte den Athleten.

US-Handelsminister Lutnick räumt Besuch auf Epstein-Insel ein

US-Handelsminister Howard Lutnick ist wegen seiner Beziehungen zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein mit Rücktrittsforderungen konfrontiert. Der 64-Jährige verstrickte sich am Dienstag bei einer Anhörung im US-Senat in Widersprüche. So räumte er erstmals einen Besuch auf Epsteins Privatinsel ein, auf der zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht worden sein sollen. Zugleich bestritt Lutnick aber enge Kontakte zu Epstein.

Treibstoffkrise: Auswärtiges Amt rät von nicht notwendigen Reisen nach Kuba ab

Wegen der akuten Treibstoffkrise in Kuba rät das Auswärtige Amt derzeit von nicht notwendigen Reisen in den Karibikstaat ab. Das Ausbleiben von Öl- und Treibstofflieferungen aus dem Ausland führe in Kuba zu erheblichen Ausfällen bei der Energie- und Treibstoffversorgung, die sich auf alle Lebensbereiche auswirke, erklärte das Auswärtige Amt am Dienstag in Berlin. Vor allem die medizinische Versorgung im Land werde durch die Energiekrise weiter beeinträchtigt.

Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen

Wenn in Dortmund ein falsch parkendes Auto abgeschleppt wird, darf die Stadt dafür vom Halter die Zahlung der Kosten verlangen - aber keine Extragebühr für die Erstellung des Kostenbescheids. Das widerspricht dem nordrhein-westfälischen Gebührengesetz, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag entschied. Die Klage des Falschparkers hatte damit teilweise Erfolg.

Textgröße ändern: