Pallade Veneta - Höchststrafe in Prozess um Messerattacke von Solingen: Angeklagter legt Revision ein

Höchststrafe in Prozess um Messerattacke von Solingen: Angeklagter legt Revision ein


Höchststrafe in Prozess um Messerattacke von Solingen: Angeklagter legt Revision ein
Höchststrafe in Prozess um Messerattacke von Solingen: Angeklagter legt Revision ein / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Nach seiner Verurteilung zur Höchststrafe im Prozess um die islamistisch motivierte Messerattacke von Solingen mit drei Toten hat der Angeklagte Revision eingelegt. Das teilte das Oberlandesgerichts Düsseldorf am Donnerstag mit. Es hatte den 27-jährigen Beschuldigten am Mittwoch unter anderem wegen dreifachen Mordes sowie neunfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest.

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Dem Urteil zufolge hatte der Syrer die Tat als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verübt. Er erstach am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen und verletzte mehrere weitere schwer. Der Anschlag löste Bestürzung und eine Debatte über die Flüchtlingspolitik aus. Der Mann ist laut Gericht aufgrund seiner radikalislamischen Gesinnung weiterhin gefährlich. Es ordnete daher auch Sicherungsverwahrung an. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.

L.Guglielmino--PV

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