Pallade Veneta - Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten


Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicherer Herkunftsstaat gelten / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Georgien als sicheres Herkunftsland einzustufen, ist nach Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts aktuell nicht mit EU-Recht vereinbar. Das erklärte das Gericht in zwei am Montag veröffentlichten Urteilen und sieht es damit ähnlich wie schon das Berliner Verwaltungsgericht im März. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte dagegen im April keine Bedenken gegen diese Einstufung.

Textgröße ändern:

Sichere Herkunftsstaaten sind Länder, in denen davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden meist abgelehnt, ihre Asylverfahren können beschleunigt an der Grenze geprüft werden. Abschiebungsandrohungen sollen sofort vollzogen werden, die Ausreisefrist beträgt eine Woche. Deutschland stuft Georgien derzeit als sicheren Herkunftsstaat ein.

In Karlsruhe klagten zwei Georgier, deren Asylanträge abgelehnt wurden. Trotz der Einschätzung des Verwaltungsgerichts zur Festlegung als sicheres Herkunftsland wies es die Klagen der beiden Männer auf Anerkennung als Asylberechtigte nun zurück. Denn es war nicht davon überzeugt, dass sie in Georgien der Gefahr von Verfolgung oder einer anderen relevanten Gefahr ausgesetzt sind.

Die Einordnung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat widerspreche allerdings EU-Recht, führte das Gericht in seinen Urteilen vom 14. November aus. Es bezog sich dabei auf zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom Oktober 2024 und August 2025 zu einer EU-Richtlinie, die noch bis zum 12. Juni gilt. Demnach müssen das ganze Hoheitsgebiet des betreffenden Staats und alle Menschen dort sicher sein, nicht nur ein Teil davon.

Bei den abtrünnigen georgischen Gebieten Abchasien und Südossetien sei das nicht der Fall, erklärte das Verwaltungsgericht. Nach westlichem Verständnis gehörten sie weiterhin zu Georgien. Russland erkennt Abchasien und Südossetien als unabhängige Staaten an, die allermeisten Länder betrachten sie weiterhin als Teilregionen Georgiens.

Die Karlsruher Urteile zu den beiden Asylbewerbern sind noch nicht rechtskräftig. Es kann noch die Zulassung der Berufung beantragt werden.

M.Romero--PV

Empfohlen

Merz zeigt sich nach "Stadtbild"-Äußerung selbstkritsch

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich selbstkritisch zur Art und Weise geäußert, wie er seine umstrittene Aussage zu Migration im "Stadtbild" getätigt hat. "Ich hätte vielleicht früher sagen sollen, was ich konkret damit meine", sagte Merz am Montagabend in der ARD-Sendung "Die Arena". Er würde dies "heute anders machen". Merz betonte dabei, dass Deutschland Migration und Einwanderung brauche und auch wolle.

Renteneintritt nach Beitrittsjahren für Merz "erwägenswert"

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich offen für die Diskussion des Vorschlags gezeigt, den Renteneintritt an die Zahl der der Beitragsjahre zu knüpfen. "Das ist durchaus erwägenswert", sagte Merz am Montagabend in der ARD-Sendung "Die Arena". Er wolle aber der geplanten "Gesamtreform nicht vorgreifen" und über einzelne Punkte diskutieren. Ziel müsse einen Rentenreform "aus einem Guss" sein. "Da könnte das Thema eine Rolle spielen."

Selenskyj schließt Gebietsabtretungen an Russland erneut aus

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat jegliches Abtreten von Gebieten an Russland erneut ausgeschlossen. Kiew habe juristisch keine Möglichkeit zu Gebietsabtretungen, sagte er am Montag bei einer Online-Pressekonferenz. Nach ukrainischem Recht, der Landesverfassung sowie gemäß dem Völkerrecht habe seine Regierung dazu kein Recht. "Und wir haben auch nicht das moralische Recht dazu", betonte Selenskyj.

Witwe von ermordetem Khashoggi fordert Ermittlungen wegen Handy-Hackings

Die Witwe des vor sieben Jahren im saudiarabischen Konsulat in Istanbul ermordeten regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi wirft Saudi-Arabien vor, ihre Handys ausspioniert zu haben, und hat in Frankreich Klage eingereicht. Sie gehe davon aus, dass ein Teil der Daten von ihren Handys gestohlen worden sei, während sie bei ihrer Arbeit als Flugbegleiterin Zwischenlandungen in Frankreich hatte, heißt es in einer am Montag eingereichten Klage von Hanan Elatr Khashoggi.

Textgröße ändern: