Pallade Veneta - Coronamittel illegal verkauft: Apothekerin in Nürnberg zu Haftstrafe verurteilt

Coronamittel illegal verkauft: Apothekerin in Nürnberg zu Haftstrafe verurteilt


Coronamittel illegal verkauft: Apothekerin in Nürnberg zu Haftstrafe verurteilt
Coronamittel illegal verkauft: Apothekerin in Nürnberg zu Haftstrafe verurteilt / Foto: Patrick T. Fallon - AFP/Archiv

Weil sie in der Pandemiezeit im Januar 2023 verbotenerweise mit dem Coronamedikament Paxlovid handelte, soll eine Apothekerin aus München ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die 60-Jährige am Donnerstagabend zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, wie eine Sprecherin mitteilte. Außerdem darf sie ihren Beruf vier Jahre lang nicht mehr ausüben.

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Auch ein bei der Apotheke angestellter Mitarbeiter wurde verurteilt. Gegen den 46-Jährigen verhängte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beide Angeklagte verstießen demnach gegen das Arzneimittelgesetz, die Apothekerin wurde auch wegen Untreue verurteilt.

Das antivirale Mittel Paxlovid durfte damals nur an Menschen abgegeben werden, die ein ärztliches Rezept hatten. Organisiert wurde die Abgabe durch den Staat, welcher der Anklage zufolge große Mengen für 665 Euro netto pro Packung kaufte. Sie wurden bei Großhändlern zwischengelagert.

Apotheken bestellten das Mittel dort und gaben es kostenlos an die Patienten weiter, die eine ärztliche Verordnung vorlegten. Dafür bekamen sie eine Aufwandsentschädigung, die der Bund finanzierte. Gehandelt werden durfte mit Paxlovid nicht.

Das Gericht stellte nun fest, dass die Angeklagten achtmal Paxlovid rechtswidrig verkauft hatten, insgesamt eine Menge von 4730 Stück. So sollen sie etwa 280.000 Euro erlangt haben, die eingezogen werden.

Das Gericht ging davon aus, dass die Apothekerin den Einkaufspreis des Medikaments nicht kannte, sondern einen niedrigeren Preis ansetzte. Es war aber davon überzeugt, dass die Frau die wesentlichen Vorgaben zur Abgabe von Paxlovid aus der Allgemeinverfügung des Bundes damals kannte.

Beide Angeklagten kamen Mitte Juli in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen sie begann Mitte November. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

O.Mucciarone--PV

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