Pallade Veneta - Dobrindt will härter gegen Cyberangriffe vorgehen: "Können wir nicht hinnehmen"

Dobrindt will härter gegen Cyberangriffe vorgehen: "Können wir nicht hinnehmen"


Dobrindt will härter gegen Cyberangriffe vorgehen: "Können wir nicht hinnehmen"
Dobrindt will härter gegen Cyberangriffe vorgehen: "Können wir nicht hinnehmen" / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will künftig härter gegen Cyberangriffe auf Infrastruktur und Unternehmen vorgehen. Deutschland werde "Gegenmaßnahmen ermöglichen und die Schwelle dafür niedrig ansetzen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" vom Samstag. "Wir werden zurückschlagen, auch im Ausland. Wir werden Angreifer stören und ihre Infrastruktur zerstören", fuhr er fort.

Textgröße ändern:

Deutschland erlebe "ständig Cyberangriffe – auf Institutionen, Infrastruktur, Unternehmen", sagte Dobrindt der Zeitung. Oft gingen diese Attacken von Gruppen aus, die "Verbindungen zu staatlichen Geheimdiensten haben und von diesen finanziert werden", sagte er außerdem und bezog sich damit unter anderem auf hybride Angriffe aus Russland, aber auch aus anderen Teilen der Welt. "Das können wir nicht hinnehmen."

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte angesichts der wachsenden Gefahr durch Cyberangriffe bereits Mitte Dezember im Bundestag angekündigt, dass die Bundesregierung die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitern wolle, um darauf zu reagieren. Geprüft werde etwa die Möglichkeit, "über das Netz auch die Herkunftsorte dieser Angriffe nicht nur zu identifizieren, sondern auch zu beschädigen", sagte er. Dazu müsse untersucht werden, ob dafür weitere Rechtsgrundlagen nötig seien.

Wenige Tage zuvor hatte die Regierung Russland für einen Cyberangriff auf die Deutsche Flugsicherung und systematische Desinformationskampagnen während der Bundestagswahl im Februar verantwortlich gemacht. Die Vorfälle seien klar der Verantwortung des russischen Militärgeheimdiensts GRU zugeordnet worden, sagte ein Sprecher des Außenministeriums damals.

R.Zaccone--PV

Empfohlen

Gericht: Portugiesischer Rapmusiker darf nach Drogenstraftaten abgeschoben werden

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen schwerer Drogendelikte darf ein portugiesischer Rapmusiker laut einer Gerichtsentscheidung aus Deutschland in sein Heimatland Portugal abgeschoben werden. Die Stadt Dortmund habe den Verlust seines Freizügigkeitsrechts voraussichtlich rechtmäßig festgestellt, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen laut Mitteilung vom Freitag. Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren verurteilt worden, unter anderem wegen Drogenhandels im Kilogrammbereich.

Estlands Regierungschef: Ukraine wird sich gegen Russland behaupten

Estlands Regierungschef Kristen Michal ist trotz der jüngsten russischen Angriffe auf die ukrainische Hauptstadt Kiew zuversichtlich, dass sich die Ukraine gegen Russland behaupten wird. "Wir kommen jeden Tag dem Punkt näher, wo sie gezwungen sein werden, mit der Ukraine zu reden und die Ukraine einen dauerhaften Frieden zu ihren Bedingungen bekommt", sagte Michal am Freitag dem Fernsehsender phoenix mit Blick auf Russland.

Waffen für Hamas-Anschläge: Verdächtiger nach Deutschland überstellt

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für Hamas-Anschläge in Europa ist ein Verdächtiger von Dänemark nach Deutschland überstellt worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe am Donnerstag den Haftbefehl gegen den dänischen Staatsangehörigen Yousif C. in Vollzug gesetzt, teilte der Generalbundesanwalt am Freitag in Karlsruhe mit. Ihm werden Waffenbeschaffungen für die ausländische terroristische Vereinigung Hamas vorgeworfen.

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Anklage fordert vier Jahre Haft

Im Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Unterstützerin vor dem Oberlandesgericht Dresden hat die Bundesanwaltschaft für die Angeklagte Susann E. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Die Anklagevertreter beantragten am Freitag, die 45-Jährige wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung zu verurteilen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: