Pallade Veneta - Afghanistan-Einsatz: Guttenberg fordert Entschuldigung von Trump

Afghanistan-Einsatz: Guttenberg fordert Entschuldigung von Trump


Afghanistan-Einsatz: Guttenberg fordert Entschuldigung von Trump
Afghanistan-Einsatz: Guttenberg fordert Entschuldigung von Trump / Foto: MICHELE TANTUSSI - POOL/AFP/Archiv

In der Debatte um die Äußerungen von Donald Trump über Nato-Soldaten in Afghanistan hat der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine Entschuldigung des US-Präsidenten gefordert. Trumps Worte seien "eine groteske Verdrehung der Tatsachen und ein Schlag ins Gesicht aller Verwundeten und Familien der Gefallenen – sowie der Soldatinnen und Soldaten, die als Bündnisverpflichtete an der Seite der amerikanischen Kameraden gekämpft haben", sagte er der "Bild am Sonntag".

Textgröße ändern:

Für Guttenberg, der während einiger Jahre des Afghanistan-Einsatzes Oberbefehlshaber der Bundeswehr war, müsste der US-Präsident nun um Verzeihung bitten. "Eine Entschuldigung wäre geboten", sagte er der Zeitung. "Zu erwarten ist sie freilich nicht."

Auch der CSU-Verteidigungspolitiker Thomas Erndl äußerte sich kritisch. "Das, was die Rolle eines Staatsoberhauptes wirklich ausmacht, ist Respekt. Dazu gehört, all denen Respekt zu zollen, die jeden Tag für die Sicherheit unseres Nato-Gebietes einstehen, unabhängig davon, ob es US- oder Militärangehörige der 31 anderen Nato-Mitgliedsstaaten sind", sagte er der Zeitung. Er sprach von einem "weiteren Tiefpunkt in einer Woche, in der der Bündniszusammenhalt auf eine schwere Probe gestellt wurde".

Der US-Präsident hatte am Freitag die Bedeutung der Truppen aus Nato-Partnerstaaten für den Afghanistan-Einsatz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zu schmälern versucht. Sie hätten zwar "einige Truppen nach Afghanistan geschickt", seien aber etwas abseits der Frontlinien geblieben. Nach großem Unmut lobte er die Rolle der britischen Armee in dem Konflikt.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Gericht: Portugiesischer Rapmusiker darf nach Drogenstraftaten abgeschoben werden

Nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen schwerer Drogendelikte darf ein portugiesischer Rapmusiker laut einer Gerichtsentscheidung aus Deutschland in sein Heimatland Portugal abgeschoben werden. Die Stadt Dortmund habe den Verlust seines Freizügigkeitsrechts voraussichtlich rechtmäßig festgestellt, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen laut Mitteilung vom Freitag. Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren verurteilt worden, unter anderem wegen Drogenhandels im Kilogrammbereich.

Estlands Regierungschef: Ukraine wird sich gegen Russland behaupten

Estlands Regierungschef Kristen Michal ist trotz der jüngsten russischen Angriffe auf die ukrainische Hauptstadt Kiew zuversichtlich, dass sich die Ukraine gegen Russland behaupten wird. "Wir kommen jeden Tag dem Punkt näher, wo sie gezwungen sein werden, mit der Ukraine zu reden und die Ukraine einen dauerhaften Frieden zu ihren Bedingungen bekommt", sagte Michal am Freitag dem Fernsehsender phoenix mit Blick auf Russland.

Waffen für Hamas-Anschläge: Verdächtiger nach Deutschland überstellt

Im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für Hamas-Anschläge in Europa ist ein Verdächtiger von Dänemark nach Deutschland überstellt worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe am Donnerstag den Haftbefehl gegen den dänischen Staatsangehörigen Yousif C. in Vollzug gesetzt, teilte der Generalbundesanwalt am Freitag in Karlsruhe mit. Ihm werden Waffenbeschaffungen für die ausländische terroristische Vereinigung Hamas vorgeworfen.

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Anklage fordert vier Jahre Haft

Im Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Unterstützerin vor dem Oberlandesgericht Dresden hat die Bundesanwaltschaft für die Angeklagte Susann E. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Die Anklagevertreter beantragten am Freitag, die 45-Jährige wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung zu verurteilen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: