Pallade Veneta - Mörder von Japans Ex-Regierungschef Abe legt Berufung gegen Haftstrafe ein

Mörder von Japans Ex-Regierungschef Abe legt Berufung gegen Haftstrafe ein


Mörder von Japans Ex-Regierungschef Abe legt Berufung gegen Haftstrafe ein
Mörder von Japans Ex-Regierungschef Abe legt Berufung gegen Haftstrafe ein / Foto: STR - JIJI Press/AFP/Archiv

Der verurteilte Mörder von Japans Ex-Regierungschef Shinzo Abe hat Berufung gegen seine lebenslange Haftstrafe eingelegt. Der Schritt sei eine Gelegenheit, das "ungerechte Urteil" gegen Tetsuya Yamagami "zu korrigieren", sagte sein Verteidiger Masaaki Furukawa am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Der Fall gehe nun an das Obergericht von Osaka im Westen Japans. Es sei unklar, wann die Berufungsverhandlung beginnen werde.

Textgröße ändern:

Yamagami war Ende Januar des Mordes an Abe für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Yamagami hatte den Mord bereits im Oktober vergangenen Jahres gestanden.

Abe war am 8. Juli 2022 bei einem Wahlkampfauftritt in Nara niedergeschossen worden. Wenige Stunden später wurde der 67-Jährige im Krankenhaus für tot erklärt. Yamagami soll Abe laut japanischen Medien ins Visier genommen haben, weil er den konservativen Politiker mit der als Moon-Sekte bekannten Vereinigungskirche in Verbindung brachte, die er für finanzielle Schwierigkeiten seiner Familie verantwortlich macht. Seine Mutter hatte Medienberichten zufolge als Beweis ihres Glaubens etwa 100 Millionen Yen (damals umgerechnet etwa eine Million Dollar) an die Kirche gespendet.

Nach Abes Ermordung hatten Ermittlungen zu einer Reihe von Enthüllungen über enge Verbindungen zwischen der Kirche und vielen konservativen Abgeordneten der regierenden Liberaldemokratischen Partei (LDP) geführt - vier Minister traten zurück.

Die Ermordung Abes hatte für Entsetzen in Japan gesorgt. Waffengewalt ist in ostasiatischen Inselstaat, in dem strikte Waffengesetze gelten, äußerst selten.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Studie: Psychische Belastung bei jungen Menschen auf Höchststand

Die psychische Belastung ist bei jungen Menschen einer Befragung zufolge auf einen Höchststand gestiegen. 29 Prozent der Befragten zwischen 14 und 29 Jahren geben an, psychologische Hilfe zu benötigen, wie aus der Studie "Jugend in Deutschland 2026" hervorgeht, die am Dienstag vorgestellt wurde. Die Studie wird seit 2020 regelmäßig wiederholt und von dem selbstständigen Jugendforscher Simon Schnetzer herausgegeben.

Kliniken kommen mit Einführung elektronischer Patientenakte nur schleppend voran

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den deutschen Krankenhäusern kommt trotz gesetzlicher Fristen nur schleppend voran. Laut einer Studie der Deutschen Krankenhausgesellschaft, aus der die "Augsburger Allgemeine" am Mittwoch zitierte, können erst 26 Prozent der deutschen Krankenhäuser die digitale Akte im gesamten Klinikbereich einsetzen. Bis zum Sommer erwarten 57 Prozent der befragten rund 500 Kliniken, bereit für den schon seit Oktober 2025 gesetzlich verpflichtenden Einsatz zu sein.

Bericht: Klingbeil plant Abschaffung des Ehegattensplittings

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will einem Bericht zufolge die steuerliche Begünstigung von Ehepartnern abschaffen. Klingbeils Pläne sehen nach Informationen der "Bild" vom Mittwoch vor, das Ehegattensplitting im Rahmen der geplanten Steuerreform zu streichen. Demnach will Klingbeil mehr Anreize für Ehepartner schaffen, eine Arbeit aufzunehmen oder mehr zu arbeiten. Das soll helfen, das Arbeitsvolumen in Deutschland insgesamt zu erhöhen und einen Konjunkturaufschwung zu fördern.

Geheimdienst: Aus Russland kommende Drohne trifft Kraftwerk in Estland

Eine aus Russland kommende Drohne hat nach Angaben des estnischen Inlandsgeheimdienstes ein Kraftwerk in dem Nato-Mitgliedstaat getroffen. Die Drohne habe "den Schornstein des Kraftwerks Auvere" getroffen, teilte der Geheimdienst ISS am Mittwoch mit. Die Drohne drang den Angaben zufolge "aus dem russischen Luftraum in den estnischen Luftraum ein", verletzt worden sei niemand.

Textgröße ändern: