Pallade Veneta - Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab

Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab


Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab
Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Bei Bundestags- oder auch Landtagswahlen können mögliche Störungen beim Versand der Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht zu einer Verschiebung der Rücksendefrist führen. Betroffenen bleibt nur eine nachträgliche Anfechtung der Wahl, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschied. (Az. 2 BvR 334/25)

Textgröße ändern:

Es wies damit einen wahlberechtigten Deutschen ab, der in der Schweiz lebt. Bei der Bundestagswahl 2025 war er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Diese hatte nach eigenen Angaben die Briefwahlunterlagen am 7. Februar 2025 an die richtige Adresse in der Schweiz versandt. Bis zwei Tage vor der Wahl kamen sie dort jedoch nicht an.

Der Mann meint, viele im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler hätten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten. Die Bundeswahlleiterin oder die Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen hätten daher eine „Störung“ bei der Beförderung der Wahlbriefe feststellen müssen. Nach der Bundeswahlordnung können dann unter bestimmten Voraussetzungen auch verspätet zurückkommende Wahlbriefe noch mitgezählt werden.

Doch diese Klausel betreffe nur eine Störung beim Rücklauf der Wahlbriefe, stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar. Eine Fristverlängerung bei einem zu langen Postlauf der Briefwahlunterlagen auf dem Weg von den Wahlämtern zu den Briefwählern sehe die Verordnung nicht vor.

Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen hatten die Karlsruher Richter nicht. "Bei der Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss", heißt es zur Begründung in ihrem Beschluss. Die Möglichkeiten für Rechtsbehelfe vor einer Wahl seien daher sehr begrenzt. Rechtsschutz sei daher auch hier nur durch eine Anfechtung nach der Wahl möglich.

C.Conti--PV

Empfohlen

AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen

Eine Klage der AfD-Fraktion in Thüringen gegen die Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist aus formalen Gründen gescheitert. Der Antrag wurde nicht fristgerecht gestellt und ist damit unzulässig, wie der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch entschied. Die Kommission kontrolliert das Landesamt für Verfassungsschutz.

CDU-Politiker Bilger lehnt Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung ab

Vor dem Koalitionsausschuss hat Unionsparlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) die Forderung nach einem Verzicht auf die Ausweitung der Mütterrente zurückgewiesen. Es gebe "wirklich Gründe dafür, die Mütterrente so auszugestalten, wie es jetzt vereinbart ist", sagte Bilger am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Die Mütterrente sei ein wichtiges Anliegen der CSU gewesen, genieße aber auch darüber hinaus "Sympathie", betonte Bilger.

NGO: Mehr als 100.000 Tote seit Putsch in Myanmar

Seit dem Beginn des Bürgerkriegs nach einem Militärputsch in Myanmar vor fünf Jahren sind nach Angaben von Aktivisten mehr als 100.000 Menschen getötet worden. Seit Februar 2021 seien 100.114 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konflikt verzeichnet worden, sagte Sun Mon Thant von der Nichtregierungsorganisation Acled am Mittwoch. Diese erfasst Medienberichte über Gewalt in Myanmar.

UNO ändert Regeln: Keine Rückerstattungen mehr an säumige Zahler

Die mit Finanzproblemen kämpfenden Vereinten Nationen haben eine wichtige Regel geändert: Säumige Zahler werden bei der Rückzahlung nicht ausgegebener UN-Gelder an die Mitgliedsländer nicht mehr berücksichtigt. UN-Generalsekretär António Guterres sprach nach dem entsprechenden Beschluss der Generalversammlung am Dienstag in New York von einem "wichtigen Schritt", ohne den der Staatenbund nicht weiter funktionieren könne.

Textgröße ändern: