Pallade Veneta - Gemeinde in Rheinland-Pfalz kann von Ex-Bürgermeister keine 900.000 Euro verlangen

Gemeinde in Rheinland-Pfalz kann von Ex-Bürgermeister keine 900.000 Euro verlangen


Gemeinde in Rheinland-Pfalz kann von Ex-Bürgermeister keine 900.000 Euro verlangen
Gemeinde in Rheinland-Pfalz kann von Ex-Bürgermeister keine 900.000 Euro verlangen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Eine Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz kann von ihrem ehemaligen Bürgermeister keinen Schadenersatz in Höhe von mehr als 900.000 Euro einklagen. Grundsätzlich seien Beamte dazu verpflichtet, einen Schaden aus der Verletzung einer Dienstpflicht zu ersetzen, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Mittwoch mit. In diesem Fall konnte dem Mann jedoch kein Verstoß nachgewiesen werden. (Az: 1 K 1085/20.NW)

Textgröße ändern:

Die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Landkreis Südwestpfalz hatte insgesamt 926.675,74 Euro von ihrem ehemaligen Bürgermeister gefordert. Hintergrund war die Errichtung mehrerer Projekte zu erneuerbaren Energien in drei der acht Ortsgemeinden zwischen 2008 und 2014.

2008 beschloss der Verbandsgemeinderat, diese Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen und in die Verbandsgemeindewerke zu überführen. Die Projektrealisierung wurde an verschiedene Unternehmen übertragen. Zur Finanzierung mussten hohe Kredite aufgenommen werden. 2017 verkaufte die Verbandsgemeinde die Anlagen für 410.000 Euro an ein Wasserversorgungsunternehmen aus Kaiserslautern.

2020 klagte die Verbandsgemeinde gegen ihren ehemaligen Bürgermeister. Durch die Beauftragung konkreter Gewerke für die Errichtung und den Betrieb der Energieprojekte sei ein Schaden in Höhe von 926.675,74 Euro nebst Zinsen entstanden. Durch die Investitionen seien zusätzliche vermeidbare Kosten für die Projekte entstanden, welche die Verbandsgemeinde 2017 mit einem Verlust von rund sieben Millionen Euro verkauft habe.

Der ehemalige Bürgermeister habe seine Dienstpflicht grob fahrlässig verletzt. Er habe unter anderem Warnhinweise der Kommunalaufsicht missachtet und ein Kurzgutachten eines Wirtschaftsprüfers nicht berücksichtigt.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Der frühere Bürgermeister habe nicht grob fahrlässig gehandelt und nicht gegen seine Dienstpflichten verstoßen, entschied es. Er habe auch nicht gegen konkrete Anweisungen der Kreisverwaltung Südpfalz verstoßen. Das Gericht bemängelte zudem eine Verjährung der Vorwürfe.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen

Die US-Regierung von Präsident Donald Trump hat einen milliardenschweren Kampfjet-Deal verkündet: Das Verteidigungsministerium in Washington vereinbarte mit dem US-Rüstungskonzern Lockheed Martin die Produktion und Lieferung von 850 Tarnkappenflugzeugen vom Typ F-35, wie beide Seiten am Donnerstag mitteilten. Das Rahmenabkommen bedarf der Zustimmung des US-Kongresses, der die Finanzmittel bewilligen muss.

Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter

Zum ersten Mal seit mehr als fünf Jahren hat der Sohn der in Myanmar inhaftierten Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi wieder mit seiner Mutter sprechen können. Während des 20-minütigen Telefonats hätten sich beide vor allem über Familienangelegenheiten ausgetauscht, sagte Kim Aris am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. "Wir wussten, dass das Telefonat aufgezeichnet werden würde, also haben wir über nichts Sensibles gesprochen."

Familiennachzug zu Flüchtling: Kind muss bei Antrag minderjährig sein

Nur Minderjährige können zu einem in Deutschland als Flüchtling anerkannten Elternteil nachziehen. Maßgeblich ist, dass das Kind zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch minderjährig war, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Eine Nachfrist müsse nicht gewährt werden. (Az. 1 C 22.25)

Steuerschätzung: Klingbeil sieht 2027 trotz Mehreinnahmen "keine neuen Spielräume"

Der Bund wird kann im kommenden Jahr mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Wie das Bundesfinanzministerium am Donnerstag mitteilte, geht die neue Steuerschätzung für 2027 von zusätzlichen Einnahmen von 4,1 Milliarden Euro aus. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sah aber "keine neuen Spielräume" im Haushalt und verwies auf eine weiter notwendige Konsolidierung.

Textgröße ändern: