Pallade Veneta - Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz

Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz


Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz
Wehrfähige müssen Reisen nicht mehr genehmigen lassen - weiter Kritik an Gesetz / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Männer im wehrfähigen Alter brauchen keine Genehmigung mehr, wenn sie ins Ausland reisen wollen. Das Bundesverteidigungsministerium stellte klar, dass eine Ausnahmeregelung im Wehrdienstgesetz zur Regel gemacht wird, wonach "Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen" - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Scharfe Kritik an der Ausgestaltung des Gesetzes übte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

Textgröße ändern:

Die Regelung im neuen Wehrdienstgesetz hatte am Osterwochenende für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer nach Vollendung des 17. Lebensjahres "eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen". Gleichzeitig ist in dem Gesetz festgelegt, dass Anträge auf Auslandsreisen genehmigt werden müssen, solange der Wehrdienst freiwillig ist.

"Jeder Mann darf frei reisen", erklärte dazu das Bundesverteidigungsministerium am Donnerstag. Dies sei nun mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger und interner Verwaltungsvorschrift klargestellt. Damit werde sowohl "Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt".

Eine entsprechende Regelung hatte am Dienstag bereits die Bundeswehr in Aussicht gestellt und dazu geschrieben: "Männer zwischen 17 und 45 Jahren brauchen sich nicht gesondert vor einem Auslandsaufenthalt abmelden."

Das Verteidigungsministerium wies darauf hin, dass die Bestimmungen der "Auslandsregelung" in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes nicht neu seien, sondern mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur reaktiviert worden seien. Mit der jetzt erfolgten Klarstellung wird laut Ministerium eine im Gesetz "ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen".

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier nannte die Regelung "ein Musterbeispiel einer handwerklich völlig unzulänglichen Gesetzgebung". Die Genehmigungspflicht sei "ein schwerer Eingriff in die Freiheitsrechte, in die allgemeine Handlungsfreiheit", sagte Papier der "Welt am Sonntag". "Gerade nach unseren Erfahrungen mit der Begrenzung der Ausreisefreiheit in früheren Unrechtssystemen sollten wir sehr wachsam sein, wenn es um derlei Begrenzungen geht."

Die Vorschrift sei zudem "sinnfrei", da derzeit keine Wehrpflicht besteht. "Sie ist, wenn man sie wirklich praktizieren würde, ein schwerwiegender Grundrechtseingriff ohne Sinn und Zweck. Und das ist eindeutig verfassungswidrig", betonte der Jurist.

Papier sagte weiter, er sei "ehrlich gesagt wirklich fassungslos, wie dieser Paragraf 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz nicht nur das zuständige Ressort des Verteidigungsministers, sondern auch das Justiz- und das Innenministerium, die alle auch für die Wahrung der Verfassung zuständig sind, hat passieren können". Entweder sei er übersehen oder, "fast noch schlimmer, völlig falsch eingeschätzt" worden.

Zum 1. Januar war eine Wehrdienstreform in Kraft getreten. Sie sieht eine Wiedereinführung der Wehrerfassung und eine verpflichtende Musterung für 18-jährige Männer vor. Frauen können sich freiwillig mustern lassen. Ziel der Reform ist eine personelle Aufstockung der Truppe.

Das beschlossene Gesetz sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden.

C.Conti--PV

Empfohlen

"Nein zum Krieg": Exilrussen protestieren am Wahltag vor Botschaft in Berlin

Vor der russischen Botschaft in Berlin haben am letzten Tag der russischen Parlamentswahl Anhänger der Opposition ihren Protest gegen den Kreml und den russischen Angriffskrieg in der Ukraine zum Ausdruck gebracht. Mehrere Dutzend Menschen versammelten sich am Sonntagmittag vor dem von der Polizei abgesperrten Gebäude unweit des Brandenburger Tors. Sie riefen Parolen wie "Nein zum Krieg", "Russland wird frei sein" oder "Russland ohne Putin".

Trump: In Washington geplanter Triumphbogen soll auch als Armeestützpunkt dienen

Der von US-Präsident Donald Trump in Washington geplante riesige Triumphbogen soll nach dessen Worten auch als Stützpunkt für militärische Drohnen und Scharfschützen der Armee dienen. Er habe zugestimmt, "den prächtigen Triumphbogen in einen erstklassigen Militärkomplex/Triumphbogen" umzuwandeln, erklärte Trump am Sonntag in seinem Onlinedienst Truth Social. Das Bauwerk solle "eine große Anzahl von Drohnen sowie Scharfschützen sowohl auf dem Dach als auch auf dem Vorplatz" beherbergen, die schnell eingesetzt werden könnten.

Hohe Beteiligung bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern

Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich eine deutlich höhere Wahlbeteiligung ab als vor fünf Jahren. Bis 14.00 Uhr gaben 40,7 Prozent der 1,3 Millionen Wahlberechtigten in den Wahllokalen ihre Stimme ab, wie der Landeswahlleiter in Schwerin am Sonntagnachmittag mitteilte - 2021 hatte die Wahlbeteiligung zur selben Uhrzeit bei 32,5 Prozent gelegen. Die Umfragen sehen im Nordosten ein knappes Rennen zwischen SPD und AfD um den Wahlsieg voraus.

Bei Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich höhere Wahlbeteiligung ab

Bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl zeichnet sich eine höhere Wahlbeteiligung ab als vor dreieinhalb Jahren. Bis zum Sonntagnachmittag gaben in den Wahllokalen 27,9 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme ab, wie der Landeswahlleiter mitteilte - das waren viereinhalb Prozentpunkte mehr als zur gleichen Uhrzeit 2023. Umfragen sagen ein knappes Rennen zwischen der regierenden CDU und der oppositionellen Linken um den Wahlsieg voraus.

Textgröße ändern: