Pallade Veneta - Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin verteidigt geplante Drei-Monats-Regel in Infektionsschutzgesetz

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin verteidigt geplante Drei-Monats-Regel in Infektionsschutzgesetz


Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin verteidigt geplante Drei-Monats-Regel in Infektionsschutzgesetz
Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin verteidigt geplante Drei-Monats-Regel in Infektionsschutzgesetz / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz mit seiner Option für eine Test- oder Maskenpflicht drei Monate nach einer Impfung verteidigt. In den Entwurf sei eingeflossen, was die Evaluierung des Expertengremiums ergeben habe, sagte Grimm-Benne am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Es sei noch einmal deutlich geworden, "dass nach drei Monaten der Impfschutz erheblich nachlässt".

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Nun müsse darüber diskutiert werden, wie die geplanten neuen Vorgaben umzusetzen seien. "Keiner verlangt, dass man sich jetzt alle drei Monate neu impfen lässt, aber es wäre dann zum Beispiel ein verhältnismäßiges, gutes Mittel, wenn man dann die Maske tragen würde", sagte die Ministerin.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Bundesländer unter bestimmten Umständen eine Maskenpflicht für Innenräume erlassen können. Diese soll aber in Freizeiteinrichtungen und der Gastronomie nicht für Menschen gelten, die negativ getestet sind oder vor weniger als drei Monaten genesen sind oder geimpft wurden.

Viele warteten mit der vierten Impfung bis Oktober auf den neuen, an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff, sagte Grimm-Benne. Es müsse aber darüber beraten werden, ob dies beispielsweise für Hochbetagte sinnvoll sei, die ihren zweiten Booster schon Anfang des Jahres bekommen hätten. "Wir wollen ja die Menschen schützen und gut durch den Herbst und Winter bringen."

Grimm-Benne hat derzeit den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz inne, die am Dienstagnachmittag virtuell tagen soll. Dabei wollen die Ministerinnen und Minister der Länder mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über den Entwurf sprechen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte am Dienstag dem NDR, wichtig sei die Klärung der Kriterien für eine besondere Infektionslage, um eine konkrete Gefahr nachzuweisen. "Das Infektionsschutzgesetz muss ja vor allem funktionieren, wenn es zum Beispiel eine neue Virusvariante gibt, wenn es ein besonders hohes Infektionsgeschehen gibt - es muss auf eine Krise vorbereiten", sagte sie.

D.Bruno--PV

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