Pallade Veneta - Durchbruch beim Heizungsgesetz: Koalition einigt sich auf mehr Mieterschutz

Durchbruch beim Heizungsgesetz: Koalition einigt sich auf mehr Mieterschutz


Durchbruch beim Heizungsgesetz: Koalition einigt sich auf mehr Mieterschutz
Durchbruch beim Heizungsgesetz: Koalition einigt sich auf mehr Mieterschutz / Foto: Christof STACHE - AFP

Mieterinnen und Mieter in Deutschland sollen bei einem Heizungstausch nicht allein auf den Folgekosten für Öl oder Gas sitzen bleiben: Die schwarz-rote Koalition einigte sich auf eine Kostenbremse für Mieter im neuen Heizungsgesetz. Damit kann die Reform nun ins Kabinett.

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"Wenn ein Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss er sich an den laufenden Heizkosten beteiligen", teilte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Donnerstag mit. Wird in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, müssen Vermieter dann die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen.

"Wer über das Heizungssystem entscheidet, trägt auch die wirtschaftlichen Folgen mit", erklärte Hubig. All das soll ab Januar 2028 gelten. Ein Jahr später, ab Januar 2029, soll eine sogenannte Biotreppe greifen: Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen dann in vier Stufen mit einem wachsenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden, also etwa mit Biomethan, biogenem Flüssiggas oder grünem Wasserstoff.

Details sollen nun im Gesetzgebungsprozess ausgearbeitet werden. Dann soll auch genau geklärt werden, was für Mieterinnen und Mieter in Nicht-Wohngebäuden gelten soll. Diese sollten aber "auf vergleichbarem Niveau geschützt" werden, hieß es bereits.

Die Koalition hatte sich eigentlich schon Ende Februar auf die Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, das die Ampel-Regierung verabschiedet hatte. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ist mit der Reform langfristig möglich. Streitpunkt blieb aber zunächst der Schutz von Mieterinnen und Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen.

An der nun gelungenen Einigung waren die Koalitionsfraktionen sowie die Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Bau beteiligt. Justizministerin Hubig nannte die Einigung eine "faire Lösung", die außerdem die richtigen Anreize setze. Das Ergebnis sei "ein tragfähiger Kompromiss zwischen Wahlfreiheit und Technologieoffenheit für Vermieterinnen und Vermieter und entscheidender Stärkung des Mieterschutzes".

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sprach vom letzten gesetzten "Puzzlestück", nun sei der Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz frei. "Im Zentrum steht Technologieoffenheit im Heizungskeller ohne neue Verbote", erklärte sie und forderte einen raschen Beschluss der neuen Regeln.

Der Einigung gingen komplizierte Verhandlungen voraus. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch wertete den besseren Mieterschutz nun als Erfolg seiner Partei: "Die SPD hat in den Verhandlungen durchgesetzt, dass Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent halbiert werden", erklärte er. Klimaschutz und soziale Realität würden so zusammengebracht.

Umweltschützern reicht das nicht: Fossile Heizungen dürften gar keine Option mehr sein, forderte der WWF. Die Bundesregierung schaffe aber "erneut fossile Anreize – und das inmitten einer anhaltenden fossilen Energiekrise". Es sei zu befürchten, dass Eigentümer vor Inkrafttreten neuer Regelungen erst recht vermehrt neue fossile Systeme installierten und damit langfristige Abhängigkeiten verfestigten. Wer ein fossiles Heizungssystem einbaue, müsse vollständig die wirtschaftlichen Kostenrisiken des Betriebs tragen.

Weil sich das neue Gesetz insgesamt verzögert, hatte sich die Regierung bereits zuvor darauf geeinigt, eine wichtige Regelung in dem deshalb weiterhin gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Regierung auszusetzen: Die Vorschrift eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung soll demnach nicht wie ursprünglich geplant am 1. Juli in Kraft treten, sondern bis 1. November ausgesetzt werden.

Die 65-Prozent-Vorgabe im aktuell geltenden Gesetz würde de facto zu einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen führen. Diese Vorgabe wollen Union und SPD mit ihrem neuen Heizungsgesetz - dem Gebäudemodernisierungsgesetz - abschaffen.

S.Urciuoli--PV

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