Pallade Veneta - BSG-Präsident: Länder können Impfpflicht nicht aussetzen

BSG-Präsident: Länder können Impfpflicht nicht aussetzen


BSG-Präsident: Länder können Impfpflicht nicht aussetzen
BSG-Präsident: Länder können Impfpflicht nicht aussetzen

Nach Einschätzung des Präsidenten des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, können die Bundesländer die Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nicht aussetzen. Das Beschäftigungsverbot sei im Bundesgesetz "glasklar formuliert", sagte Schlegel bei der Jahrespressekonferenz des BSG am Dienstag in Kassel. Weiter sprach er sich dafür aus, ungeimpfte mit einem schweren Erkrankungsverlauf "maßvoll" an den Behandlungskosten zu beteiligen.

Textgröße ändern:

Schlegel betonte, das im Dezember geänderte Infektionsschutzgesetz lege eindeutig fest, dass Ungeimpfte oder Genesene ab dem 16. März in bestimmten Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nicht mehr arbeiten dürfen. Ausnahmen auf Landesebene seien nur zulässig, wenn es nicht genug Impfstoff gibt. Sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht mehr gewollt, müsse der Gesetzgeber das Gesetz aufheben oder sein Inkrafttreten verschieben.

Damit widersprach der BSG-Präsident der Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums und des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU). Dieser hatte erklärt, er wolle die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern vorerst nicht umsetzen.

Das Gesundheitsministerium in Berlin geht bislang davon aus, dass die Gesundheitsämter in jedem Einzelfall ein "Betretungsverbot" für Einrichtungen aussprechen müssen. Nach Überzeugung Schlegels greift dies jedoch nur dann, wenn Arbeitnehmer zweifelhafte Bescheinigungen vorlegen. Entscheiden müssten darüber aber letztlich nicht die Sozial-, sondern die Verwaltungsgerichte, betonte Schlegel.

In der Diskussion über eine allgemeine Impfpflicht schlug der BSG-Präsident ein sogenanntes Rahmengesetz vor. Dieses könne die Voraussetzungen für eine allgemeine Impfpflicht festlegen und dann je nach Bedarf und weiterer Entwicklung "scharfgestellt" werden.

Schlegel sprach sich weiter für eine Beteiligung Ungeimpfter an den Behandlungskosten bei einem schweren Covid-Verlaufs aus. Bis Ende September 2021 seien 267.000 Covid-Patienten in den Krankenhäusern gewesen. Durchschnittlich lägen die Behandlungskosten zwar bei 3700 Euro. Werde eine Beatmung notwendig, seien es aber je nach Dauer 60.000 bis 200.000 Euro, ohne spätere Folgebehandlungen. Für 200.000 Euro müssten ein Durchschnittsverdiener und sein Arbeitgeber 34 Jahre lang Krankenkassenbeiträge bezahlen.

"Zweifellos müssen natürlich auch Nichtgeimpfte Anspruch auf das volle Programm der gesetzlichen Krankenversicherung haben", betonte Schlegel. Es wäre aber wohl zulässig, Ungeimpfte mit schwerem Verlauf je nach Einkommen und Vermögen "maßvoll an den Kosten solch einer Behandlung zu beteiligen". Dies sehe das Gesetz schon jetzt etwa nach missratenen Schönheitsoperationen oder Piercings vor. "Ich würde das befürworten - wir reden viel von Solidarität, Solidarität ist keine Einbahnstraße", sagte der BSG-Präsident.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über Nachfolge von Wagenknecht

Neuer Name und neue Führung - das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will bei seinem dritten Bundesparteitag grundlegende Beschlüsse treffen. Es stünden "wichtige Entscheidungen für unsere immer noch junge Partei an", sagte Generalsekretär Christian Leye am Samstag in Magdeburg zu Beginn des zweitägigen Kongresses. Parteigründerin Sahra Wagenknecht kandidiert nicht mehr für den Parteivorsitz, ihr nachfolgen soll der EU-Abgeordnete Fabio de Masi.

DOSB-Präsidium erhält ab 2027 Vergütung

Die Präsidiumsmitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes erhalten ab dem 1. Januar 2027 eine Vergütung. Einem entsprechenden Antrag wurde bei der Mitgliederversammlung des DOSB in Frankfurt mit 90 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt. Damit stehen ab dem übernächsten Jahr dem Präsidenten - derzeit Thomas Weikert - 2000 Euro und den weiteren Präsidiumsmitgliedern jeweils 1000 Euro monatliche Aufwandsentschädigung zu.

Vier Zivilisten und ein Soldat bei Gefechten zwischen Afghanistan und Pakistan getötet

Bei Gefechten im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet sind in der Nacht zum Samstag nach afghanischen Angaben vier Zivilisten und ein Soldat getötet worden. Fünf weitere Zivilisten seien verletzt worden, teilte ein Sprecher der afghanischen Regierung in einer Video-Erklärung mit. Auf der pakistanischen Seite gab es nach Krankenhausangaben drei Leichtverletzte. Beide Länder machten sich gegenseitig für den erneuten Gewaltausbruch trotz einer vereinbarten Waffenruhe verantwortlich.

Nobelinstitut: Venezolanerin Machado will für Friedensnobelpreis nach Oslo reisen

Die in Venezuela im Untergrund lebende Oppositionsführerin María Corina Machado will den Friedensnobelpreis in der kommenden Woche in Oslo persönlich entgegennehmen. Machado habe ihm bestätigt, dass sie zu ihrer Ehrung anreisen werde, teilte der Direktor des norwegischen Nobelinstituts, Kristian Berg Harpviken, am Samstag der Nachrichtenagentur AFP mit.

Textgröße ändern: